Aus dem bescheid kann ich entnehmen das mein Vater Deutlich über der Grenze Verdient.
Nichtsdestotrotz kann ich nicht verstehen, wenn mein Vater eindeutig nicht mehr in der Unterhaltspflicht steht, warum trotz alledem das Gehalt von ihm mit einbezogen wird ?
Es ist doch offensichtlich, wie ich es in unzähligen Informationsstellen entnehmen konnte, das ich nach meiner Abgeschlossenen Ausbildung zum Fahrzeuglackierer ( Gestaltung ) nun in Richtung Technik gehe und meine FH nachhole, das er mir den 2. Bildungsweg nicht Finanzieren muss.
Laut Rechtsberatung, die ich mir vor Antragstellung besorgt habe, ist das so richtig ?!
Belehrt mich eines besseren.
Mein Vorhaben ist ja nun die Antragstellung der Vorausleistung, macht dieses überhaupt einen sinn oder muss ich nun selber sehen wie ich überlebe ?