Hey Sandy, danke für die schnelle Antwort!
Leider habe ich bei § 7 Abs. 3 weniger Antworten als mehr noch mehr Verwirrung gefunden.
Was bedeutet, ich könne "das BAföG nicht aufsparen"?
Ich werde den Eintrag natürlich auf jeden Fall einreichen. Ich war zwar immatrikuliert, habe aber parallel auch gearbeitet, was meinen Lebenslauf also lückenlos macht. Ich "müsste" es also nicht angeben. Prüfen die nach, ob ich irgendwo mal immatrikuliert war, auch wenn ich zuvor nie BAföG bekommen habe? Wäre doch absolut bescheuert, wenn ich das deswegen nicht bekommen würde..