Hi Hoppel,
sorry, dass du scheinbar Gefühl hast, ich würde dich nicht verstehen wollen, aber sei dir sicher, mir geht's ähnlich 
Hallo,
Nein, ist es nicht.
Du hast offensichtlich gegenüber dem Amt bei der Plausibiltätsprüfung angegeben, Deinen Lebensunterhalt durch das vorhandene Vermögen zu bestreiten und die entsprechenden Nachweise für das auf einem Konto liegende Vermögen eingereicht, weswegen Du trotz zu geringer Einnahmen Wohngeld bekommen hast. Spätestens hier hättest Du die von Dir genannte "Barreserve" nennen müssen und können. Offensichtlich hast Du das nicht getan, weswegen es nun zum Verdacht von verschwiegenen Einnahmen kommt.
Naja, da liegt doch der Hase im Pfeffer begraben, oder? Ich habe sie genannt (was ich auch nicht zum ersten mal erwähne, ich zähle das nicht). Aber das hat offensichtlich nicht genügt, denn es hätte laut Sachbearbeiter in den Antrag gehört, nur gibt es dort dafür keinen ausgewiesenen Punkt. Er hat mir gegenüber sogar im letzten Gespräch zugegeben, dass wenn ich ihm davon erzählt habe, er wahrscheinlich gesagt hat, dass es nicht relevant ist, weil ich keine Zinsen darauf bekomme! Trotzdem hätte es, so sagte er es mir zum ersten Mal JETZT nach dem "freundlichen" Brief, zu den Einkünften gehört! Und als ich mir daraufhin den Punkt ansah und anmerkte, dass dort nichts von Bargeldreserven steht, erwiderte er, die Aufschlüsselung sei nicht vollständig und es wäre meine Pflicht beim Ausfüllen des Antrags darauf zu achten, dass ich alles verstehe und sorgfältig abarbeite.
Tja und genau das habe ich die letzten Tage getan und ich habe nicht einen Hinweis darauf gefunden, das vorhandenes Bargelderspartes unter welchen Umständen auch immer als Einkünfte zählt. Einkünfte sind gesetzlich definiert und diese Definition wird in den Anträgen verwendet. Die Frage habe ich dir ja auch gestellt, um sicherzugehen, beantwortet hast du sie nicht. Also sind wir wieder hier: Wie soll ich meine Bargeldreserven anders als mündlich nennen, wenn es im Antrag keinen ausgewiesenen Punkt dafür gibt und mir der Sachbearbeiter nach jeder Nennung sagt, das sei nicht relevant für ihn? Er hätte jeder Zeit sagen können, ich brauche einen Nachweis darüber, er hätte mir sagen können, zahlen Sie es lieber auf ihr Konto ein, um Missverständnisse zu vermeiden. Hat er nie getan und jetzt hab ich das Problem. Aber eigentlich frage ich mich noch immer: warum steht dieser Punkt nicht eindeutig auf einer der NEUN Seiten des Antrags.
Und weil du es vorhin einfach abgetan hast: Ich habe bei meinem letzten Antrag auf meinem Kontoauszug eine Einzahlung meiner Barreserven markiert, was eindeutig zeigt dass ich zur Nennung meiner Barreserven stets bereit war, bevor ich überhaupt diesen Brief bekommen habe. Von dieser Nennung auf dem Auszug wusste das Amt auch nichts. Als mir das einfiel, habe ich sofort meinen Sachbearbeiter angerufen nach unserem letzten Gespräch, in dem er mich über glühende Kohlen laufen lies und er meinte das wäre ein Pluspunkt für meine Glaubwürdigkeit.
Und nochmal: darum geht es überhaupt nicht.
Wie auch bereits geschrieben habe, ist es genau das, was mein Sachbearbeiter mir vorwirft und was von mir in der Aufforderung zur Stellungnahme verlangt wird: Ich habe diese Reserven nicht im Antrag als Einkünfte angegeben. Da hätten sie hin gemusst, dann wäre das alles nicht passiert. Ich hätte also absichtlich oder grob fahrlässig falsche Angaben gemacht und damit mein Recht auf Wohngeld verloren. Für mich ist das eine klare, logisch aufgebaute Argumentationskette, die ich an ihrer Basis, nämlich der angeblichen Pflicht meine Bargeldreserven unter Einkünfte angeben zu müssen, entkräftet sehe, da es sich nicht um Einkünfte handelt. Wo siehst du diese Kette gebrochen? Deine Antwort darauf ist natürlich sinnfrei, wenn du mir, wie oben angedeutet von vornherein unterstellst, gelogen zu haben.
Oder Du Einnahmen nicht angegeben hast. Und das zu widerlegen, dürfte Dir (nun schon zum dritten Mal geschrieben) sehr schwer fallen.
Ist das keine absichtlich oder grob fahrlässig falsche Angabe?
Dann danke ich dir für deine Geduld. Aber wie ich jetzt hoffentlich deutlich gemacht habe, gehen wir von zwei unterschiedlichen Prämissen aus. Du denkst eindeutig der Fehler liegt bei mir und ich war unehrlich (ich habe die Bargeldreserven ja offensichtlich nicht genannt), da hätte ich mir etwas Unvoreingenommenheit gewünscht - und zweitens scheint es in deinen Augen vollkommen unwichtig zu sein, dass ich das Bargeldersparte überhaupt nicht im Antrag angeben konnte, weil es einfach keinen entsprechenden Punkt gab. Zumindest hast du diesen Punkt bisher übergangen, weshalb ich annehme, dass dir ebenfalls nicht einleuchtet, warum das laut Sachbearbeiter dorthin gehören sollte. (das Formular steht ja in meinem Ausgangsposting, im Antrag Punkt 25)
Dennoch danke ich dir für deine Antworten und deine Ausdauer.
Grüße