Aber manchmal ist doch eben so, dass man erst während des Praktikums selbst bzw. während des Studiums merkt, dass der Arbeitsaufwand nicht dem entspricht, was man erwartet hat. Als Schüler hat man doch eine ganz andere Sicht auf dei Dinge.
Nein, ich habe mich wohl unklar ausgedrückt: Ich habe 2 Semester Germanstik studiert und das dritte begonnen, konnte aber 2 Wochen nach Beginn des dritten Semester noch wechseln. D.h dass ich im dritten Semester schon mein erstes Semester in Philosophie beginnen kann, auch wenn ich drei Wochen verpasst habe. Aus diesem Grund hatte ich auch gehofft, dass es als Wechsel nach dem 2. und nicht nach dem dritten Semester angesehen wird, was allerdings nicht der Fall war.
Wissen Sie evtl, ob der für einen zuständige Sachbearbeiter des Studentenwerks letzendlich die Begründung für den Fachrichtungswechsel liest und als akzeptabel oder unzureichend befindet? Oder wird diese Begründung noch einmal weitergeleitet? Die Art und Weise wie dieser mir nämlich erklärt hat, wie ich so etwas zu begründen habe, hat mir nämlich eigentlich Hoffnung gemacht.
Er sagte in etwa so etwa wie: Also Sie missen dann ihren Neigungswechsel in 4-5 Sätzen begründen und dann sollte das im Prinzip klappen mit der Weiterförderung.
Danke noch einmal für Ihre Hilfe.
mfg