ZitatWas tun, wenn die Zeit aus dem Ruder läuft?
Klappt es nicht mit dem nahtlosen Übergang in Studium oder Berufsausbildung, können sich Betroffene - möglichst noch in der Viermonats-Frist - bei der Arbeitsagentur als "ausbildungssuchend" melden. "Damit ist man auf der sicheren Seite", rät Rauhöft. Allerdings zahlt die Familienkasse nur dann weiter, wenn sich das volljährige Kind weiter aktiv um einen Platz an einer Universität oder etwa eine Lehre bemüht. Nachweise wie schriftliche Absagen (auch per Email), Suchanzeigen oder Onlinebewerbungen sollten ausgedruckt und präsentiert werden können.
Könnte ich dann nicht mit dem Status "ausbildungssuchend" ein Jahr arbeiten, solange ich die Absagen bekomme?
Danke für die Antworten bis jetzt!
Schöne Grüße!