Hallo.
Mein Expartner und ich studieren und haben ein gemeinsames Kind. Wir leben seit mehreren Jahren in getrennten Wohnungen und studieren an verschiedenen Unis. Unser Sohn lebt abwechselnd bei uns. Wir erziehen ihn zu gleichen Zeitanteilen.
Nun ist der Bafögsachbearbeiterin meines Expartners aufgefallen, dass wir zweimal den Kinderbetreuungszuschlag gewährt bekommen haben. Wir hatten beide seit jeher die Anträge ausgefüllt und Bafög inklusive des Betreuungszuschlages gewährt bekommen.
Nun sorgen wir uns natürlich, welche Forderungen seitens der Bafögämter an uns gestellt werden können.
Wie gehen die Ämter bei solch einem Sachverhalt vor? Wir haben nichts Falsches angegeben.