Hallo!
Ich besuche zurzeit die Fachoberschule für Technik (einjährig) um meine allgemeine Fachhochschulreife nachzuholen.
Während dieser Zeit bekomme ich elternunabhängiges BAföG (Höchstsatz).
Der Bewilligungszeitraum erstreckt sich von 08/2013 bis einschließlich 07/2014.
Ich bin nicht mehr familienversichert, sondern freiwillig versichert, da 28 Jahre alt!
Der allgemeine Ablauf zum Ende meiner „Schulzeit“ kann wie folgt zusammengefasst werden:
- 12.06.2014 letzter Prüfungstag
- 16.06.2014 Mein erwünschter Arbeitsbeginn!
- 10.07.2014 Zeugnisausgabe (letzter offizieller Schultag)
- 18.07.2014 Schuljahr 2013/2014 allgemein beendet
- 25.09.2014 Studienbeginn
Ab dem 16.06. bis zum 19.09.2014 wollte ich jedoch schon bei meinem alten Arbeitgeber arbeiten gehen (39h-Woche über Lohnsteuerkarte bzw. elektronisch).
Da ich für das Studium ebenfalls elternunabhängiges BAföG beantragen werde, würde der Bewilligungszeitraum ja schon ab 09/2014 gelten.
Dies bedeutet, dass ich die Hälfte im Juni + den ganzen Juli arbeiten gehen würde, während ich BAföG beziehe und das Gleiche für den September.
Im August erhalte ich keinerlei BAföG und gehe quasi als normaler Arbeitnehmer arbeiten.
Mein Bruttoverdienst würde dann ca. 2.015 € je Monat betragen (4 x 39,5 h).
Als BAföG-Empfänger kann man ja pro Bewilligungszeitraum bis zu 4.800 € dazuverdienen… oder gilt da das Kalenderjahr?
Wenn nein, würde ich mit 1,5 x 2.015 € (Mitte Juni bis Ende Juli) nicht über die 4.800 € im 1. Bewilligungszeitraum kommen und mit 1 x 2.015 € im September und damit im 2. Bewilligungszeitraum ebenfalls nicht.
Da der August ja nicht in den Bewilligungszeitraum fällt, müsste dies ja auch klappen.
Nun meine Fragen…
1. Liege ich mit meinen bisherigen Ausführungen richtig?
2. Es gibt ja noch diese „Nicht mehr als 20h die Woche-Regel“ beim BAföG… versaut die mir am Ende alles? Ich habe ab Arbeitsbeginn keine Schule mehr, da ich rein theoretisch fertig bin. Daher würde ich die Schule ja auch faktisch nicht hinter meine Arbeit anstellen.
3. Welche Abzüge erwarten mich während dem 1. Bewilligungszeitraum als Schüler und während dem 2. Bewilligungszeitraum als Student?
4. Welche Art von Arbeitsvertrag schließe ich am besten mit meinem Arbeitgeber? Reicht ein befristeter vom 16.06. bis 19.09.2014 aus? Oder ein separater für die Zeit während des 1. Bewilligungszeitraums, noch einer für den August als normaler AN und noch einen für den 2. Bewilligungszeitraum?
Ihr seht, ich habe viele Fragen… die „nette Dame“ vom BAföG-Amt bzw. Amt für Ausbildungsförderung war leider keineswegs kooperativ und meinte, ich solle mich gefälligst selber schlau machen, das dies nicht ihre Aufgabe sei und ich ja wohl alt genug wäre(!?!?!?!?!?).
Daher muss ich leider euch damit belästigen.
Schon mal vielen Dank für eurer Hilfe!
Liebe Grüße
PS: Falls dies der falsche Bereich dafür sein sollte, bitte verschieben!