Beiträge von dedüm

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    Gut, dass ich gar nicht "heldenhaft" sein wollte. ;)


    Ferner hatte ich nicht die Absicht eine Erörterung über "unberechtigte erhaltene Leistungen" zu beginnen. Diesbezüglich habe ich auch nicht diverse Argumente gesucht, die meinen Sachverhalt rechtfertigen würden. Hätte ich dies dennoch vorgehabt, hätte ich wohl im ersten Beitrag nicht erfragt, "ob ich mein BAföG zurückzahlen muss, weil ich eventuell zu viel bezogen habe." ...da dies ja meine angebliche Hypothese von "unberechtigt erhaltene Leistung zu rechtfertigen" widerlegt hätte.


    Weiterhin weiß ich nicht was grundlegend an der Rechnung 180 - 170 = 10 falsch ist. Rein rechnerisch gesehen, basiert die Gleichung auf einer wahren Aussage -meines Erachtens.
    Du meintest wohl, dass ich den Subtrahend von dem falschen Minuend subtrahiert habe. In diesem Sinne hättest du Recht. Mir war aber nicht bewusst, dass die Mietpauschale 224 € beträgt.
    Ich kenne mich halt nicht mit der Thematik "BAföG" aus. Wäre es doch so gewesen, hätte ich mich wohl nicht an das Forum gewandt.


    Sooo, und bezüglich der Frage "wie man das dann angibt, dass man zu Hause gewohnt hat" hätte es ja sein können, dass da etwas schriftliches von den Eltern erfolgen muss, da das BAföG Amt ja für diverse Sachen einen Beweis verlangt.

    Ah okay, danke.
    Und soll ich dann schreiben, dass ich bei meinen Eltern gewohnt habe und diese dafür mein Kindergeld einbehalten haben? -Weil ein extra Mietvertrag gibt es ja dafür nicht.


    Und als ich nicht bei meinen Eltern gewohnt habe, hatte ich monatlich Miete i.H.v. 170€ zu zahlen und während des Praktikums hatte ich Reisekosten i.H.v. 180€.


    Und werden Vergleichswerte genommen, wenn das BAföG-Amt den Bedarf ausrechnet? Weil du schriebst "Wohnung... bei den Eltern ./. nicht bei den Eltern"

    Hallo liebe Leser und Leserinnen,


    ich wollte mich mal erkundigen wie es aussieht, ob ich mein BAföG zurückzahlen muss, weil ich eventuell zu viel bezogen habe.


    Und zwar folgendes:


    Das 4. Semester besteht bei uns aus einem Praxissemester. Während dieser Zeit habe ich zu Hause bei meinen Eltern gewohnt und meine Wohnung gekündigt. Das Praktikum habe ich dennoch in einem anderem Ort gemacht als ich gewohnt habe und hatte somit 200€ Reisekosten pro Monat. Meine Eltern haben während dieser Zeit mein Kindergeld einbehalten, da ich ja wieder zu Hause wohnte.


    Nun wollte ich mal wissen, ob ich für das halbe Praxissemester einen Teil zurückzahlen muss, da ich ja keine eigene Wohnung mehr hatte oder gleicht sich das mit den Reisekosten aus?!


    Und wenn ich jetzt erneut BAföG beantrage, soll ich die Fahrkarten mitsenden und einen "Mietvertrag", dass ich meinen Eltern etwas zahlen musste für dieses halbe Jahr oder bringt beides nichts?


    Achja, das Praktikum war unbezahlt, falls dies noch wichtig ist.


    Mit freundlichen Grüßen
    dedüm