joho,
ich hab damals meiner Tochter zum 18. Geburtstag ein Schreiben unter die Nase gehalten, auf welches sie die Kontoverbindung eintragen sollte, auf die ich zukünftig den Unterhalt zahlen soll, da meine Ex nichts mt mir zu tun haben wollte. Meine Tochter hat ihr Konto angegeben, woraufhin von ihrer Mutter am 05. des darauffolgenden Monats (also ein paar Tage später) ein bitterböser Anruf kam, warum ich denn den Unterhalt nicht gezahlt hätte...
Meine "Kleine" (!!!) hat dann mal ihrer Mutter ein wenig den Wind aus den Segeln genommen und ihr unmißverständlich verstehen zu geben, dass sie gerne was vom Unterhalt und vom Kindergeld abgibt, solange sie noch bei ihr wohnt, aber das Geld zukünftig auf ihr Konto fließt. Kurze Zeit später ist sie mit ihrem Freund zusammen gezogen. Bzgl. des Kindergeldes gabs dann auch nochmal Zoff zwischen der Mutter und mir - aber egal.
BTW: Das Kindergeld steht uneingeschränkt dem volljährigen "Kind" zu und der Kindergelberechtigte ist derjenige, der dem Kind gegenüber unterhaltspflichtig ist (in meinem Falle war ich das, da die Mutter nicht zahlen "konnte").
Wie sich im Übrigen die einzelnen Parteien bzgl. Kost und Logis einigen, wenn Kind bei Elternteil wohnt ist ein anderes Thema...