So Leute, danke erstmal, dass Ihr euch die Zeit für mich genommen habt. Das wussten wir jedoch alles auch schon.
Beiträge von Janeusz
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Kann man dann sozusagen einen BAföG - Vorschuss beantragen, damit uns die Möglichkeit gegeben ist auszuziehen und die neue Wohnung zu finanzieren?
Das Problem ist halt das, dass man solange nicht arbeiten darf, bis man bei den Eltern (die Sozialhilfe erhalten) ausgezogen ist.
Das heißt wir habe ja keine Möglichkeit selbst Geld zu verdienen, wie sollten wir dann einen eigenen Haushalt gründen, ohne jegliche Mittel dafür zu haben? -
D.h. wenn wir die Absicht haben einen eigenen Hausstand zu gründen, sind wir BAföG berechtigt? Auch ohne schon bei den Eltern ausgezogen zu sein?
Brauchen wir erst eine eigene Wohnung um BAföG zu beantragen oder genügt es die Absicht zu haben mit den BAföG Geld eine zu mieten? -
Was ist wenn die Eltern nur sehr geringe Einkommen haben?
Ich weiß, was es für eine Regelung für Schüler-BAföG gibt, habe ich gelesen.
Die Frage ist jedoch, ob es für Fälle wie diese Sonderregelungen gibt.
Ich meine es muss ja Möglichkeiten geben, sich vom Elternhaus loslösen zu können.
Geht ja sogar in diesem Fall nicht, wenn man selbstständig arbeitet, da die Eltern Sozialhilfe bekommen. -
Wie soll man denn einen eigenen Haushalt führen, wenn man die Mittel dazu nicht hat und deshalb BAfög beantragt?
Bzw. gibt es andere Ansprüche die wir geltend machen können? -
Hallo,
ich bin verheiratet und lebe derzeit noch bei meinen Eltern. Meine Frau steht in der selben Situation.
Wir sind beide noch Schüler und würden gerne demnächst zusammenziehen.Meine Frage: steht uns Schüler-BAfög zu, wenn wir verheiratet sind, jedoch keinen eigenen Haushalt führen?
Danke im Vorraus,
Janeusz