Hallo! Zufällig auf Forum gestoßen und brauche dringend kompetente Hilfe!
Über mich:
Deutscher Staatsbürger aus einkommensschwachen Verhältnissen. Bafög-Empfänger ununterbrochen seit Beginn des Studiums (momentan ca 1/2 vom Höchstsatz), Studium regulär weder unterbrochen noch kein Semester ausgesetzt.
Ich studiere Medizin und wollte heute meinen "allerletzten" Antrag auf Bafög stellen. Das letzte Jahr in Medizin heißt das Praktische Jahr + Paar Monate für die Prüfungsvorbereitung. Das Praktische Jahr besteht aus 3 Abschnitten zu je 16 Wochen und MUSS in 3 Fachrichtungen abgeleistet werden (Innere Medizin, Chirurgie und Wahlfach). Dabei kommen nur die Lehrkrankenhäuser der Uni in Betracht bzw. die Auslandskliniken, die von der Uni genehmigt wurden.
Das Praktische Jahr ist die beliebte Zeit, in der Medizinstudenten ihr Auslandspraktikum ("Auslandstertial") ableisten. Dabei muss ich bei meinem Bafög-Amt in Würzburg die Plätze und Zeiträume angeben, in denen ich das PJ durchführe. Dabei darf man unter Umständen die 16 Wochen mit Sondergenehmigung in jeweils 8 Wochen aufteilen.
Nun bekam ich eine Praktikumsstelle in 2 Unterschiedlichen Ländern wie folgt:
1. Tertial: Lehrkrankenhaus Inland
2. Tertial: Mitte Juni- Mitte August: Ausland Irland (keine Vergütung), Mitte August- Mitte Oktober - Inland
3. Tertial: 16 Wochen am Stück Schweiz (mit Vergütung)
Problem 1:
Mein Bafög-Amt weigert sich mir Bafög für die Zeit im Ausland zu bezahlen! Überhaupt und Komplett. Dabei wurde ich auf die Gelegenheit, beim Bafög-Amt Aachen (!!!) und Augsburg (!!!) die jeweiligen Anträge auf Bafög im Ausland zu stellen. Kurios: falls ich darauf verzichte, würden die mir noch Juni mitbezahlen (bin schließlich noch im Inland), ansonsten bekomme ich im Falle einer Ablehnung für die Monate Juni-August gar keine Förderung. Danach muss ich für September einen erneuten Antrag stellen (bin schießlich wieder im Inland) und ab Oktober wieder Auslandsbafög beantragen.
Problem 2: ich weiß von vorne rein, dass mir Auslandsbafög (oder doch "Zuschuss") nicht zusteht, da die Praktiken keine 6 Monate betragen und ich eh nicht an einer ausländischen Universität eingeschrieben bin. Somit entsteht eine paradoxe Situation, dass keiner sich für mich zuständig fühlt.
Meine Sicht:
Es handelt sich um kein Praktikum, sondern um ein unentbehrliches Teil des Studiums. Während des Auslandsaufenthalts bin ich an der Uni in Würzburg immatrikuliert und NICHT an der ausländischen Universität, somit stellt es sich praktisch keinen Unterschied da, ob mein Körper sich in einem Krankenhaus in Schweinfurt oder in Dublin befindet. Ich habe die gleichen laufenden Kosten (wohnung, Verpflegung) und in dem Fall fühle ich mich vom Sozialstaat ausgeschlossen, quasi nach dem Motto: Ein armes Kind darf kein Auslandsaufenthalt machen, das ist nicht Willkommen. Warum werde ich vom Anspruch ausgeschlossen, obwohl mir die Förderung zustünde?
Apropos: nach dem 3. Tertial müsste ich dann erneut Antrag auf Inlandsbafög stellen, versteht sich von selbst. Somit 5 Mal innerhalb eines Jahres Bafög beantragen- ist das zumutbar? (unwichtig)
Meine größte Frage:
DARF mir mein Amt für Ausbildungsförderung in Förderung verzichten? Wenn ja, auf welcher Gesetzesgrundlage? Dass mir das Auslandsbafög nicht zusteht bestreite ich nicht, aber wieso klafft bei mir eine Lücke von instesamt 2+4 Monaten, in denen ich gar keine Unterstützung erhalte? Im Moment ist es so, dass die beiden auf sich mit dem Finger zeigen und die Zuständigkeiten hin und her schieben. Es muss doch irgendwo geregelt sein und nicht der Willkür der Beamten ausgelegt werden.
Ich freue mich auf eure Antworten vor allem auf einen Hinweis, wie die Aktuelle Rechtslage dazu aussieht.