Ganz kurz....:)
Die Mutter ist nicht BAR-Unterhaltsverpflichtet; sie leistet ihren Unterhalt als "Kost + Logie". Das ist ausreichend. 
Der Partner der Mutter ist nicht zum Unterhalt verpflichtet.
Der Vater des Schülers ist natürlich zum Unterhalt verpflichtet, und zwar im Rahmen seiner Leistungsfähigkeit. 
Und bevor jetzt und hier bzgl. Einkommen und Unterhaltspflicht diskutiert wird - und es kommt nichts dabei heraus - , sollte ein BAFöG-Antrag gestellt werden. Und wenn der BAföG-Bescheid vorliegt, sollten die restlichen Fragen bzgl. Unterstützung etc. geklärt werden.
Dabei fließt auch die Frage ein, wer das Kindergeld erhält. I. d. Regel erhält es die Mutter, weil auch sie den überwiegenden Unterhaltsteil (Kost+Logie, Mietanteil etc.) übernimmt.
Und daß der Sohn schlechte Schulnoten hat, entbindet den Vater nicht von seiner weiteren Unterhaltsverpflichtung.
Und, jetzt meine ganz pers. Meinung: Fragen zur Unterhaltsverpflichtung u.s.w. sollten ausschließlich zwischen die Beteiligten, also Eltern+Kind, und ohne die Lebengefährten geregelt werden.
