Ein Hochschulwechsel hat nichts mit einem Abbruch der Ausbildung zu tun.
Beim Wechsel innerhalb des dritten Semester und bevor das vierte Semester startet, wird von einem Fachrichtungswechsel ausgegangen.
Du mußt jedoch eine schriftliche Begründung abgeben. Damit erklärst Du, weshalb Du fast drei Semester gebraucht hast um festzustellen, daß der ursprüngliche Studiengang nicht Deiner Neigung und Eignung entspricht.
Was hast Du gegen ein Bankdarlehn?
Wenn das STW Deinem FRW nicht zutrifft, dann bekommst Du auch kein Bankdarlehen!
Auch beim Studienkredit wird auf mögliche Fachrichtungswechsel und auf die Regelstudienzeit etc. geachtet! Denn beim Studienkredit gibt es keinen Fachrichtungswechsel! Beim Studienkredit werden die vergangenen Semester mitgezählt.
Also, streng Dich an und schreibe etwas ausführlich!;)
franjo
Also, streng Dich an!