Es ist das gleiche Formular.
Du hast den Teil "fehlende Unterlagen der Eltern" ausgefüllt.
Und es wäre schon ganz gut, wenn Du Beweise hast, daß Du Deinen Vater zur Unterhaltszahlung aufgefordert hast.
Z. B., indem Du ihm den BAföG-Bescheid ausgehändigt oder zugestellt hast?
Ansonsten, fordere kurzfristig Deinen Vater schriftlich zur Zahlung auf.
Gleichzeitig besorgst Du Dir das gleiche Formular und trägst den Teil der "Unterhaltsverweigerung etc." ein.
Und das Kindergeld wird bei Vorausleistungen mit angerechnet.
Das Kindergeld steht den Eltern zu, wenn sie Unterhalt leisten.
Du kannst bei der Kindergeldkasse einen sog. "Abzweigungsantrag" .. oder so... stellen.
Dann würde nicht Dein Vater - der ja keinen Unterhalt leistet - das Kindergeld bekommen, sondern Du selbst.
Doch Du mußt Dich selbst darum kümmern!
Und bzgl. Unterhalt von den Eltern... ein Anwälte haben i. d. Regel keine Ahnung von der "spezialgesetzlichen Reglung des Bafög".
Und das
lassen sie sich auch noch gut bezahlen. Und eine Ausbildungspause von einem Jahr ist nicht Unterhaltsschädlich.
Dein Weg ist OK, zuerst zum BAFöG-Amt und Vorausleistungen beantragen und anschließend zur Kindergeldkasse.
Bzgl. Überleitung von Kindergeld... dafür gibt es hier im Forum Spezialisten ;), welche sich eventuell auch noch melden.
Und, berichte hier!
franjo