Hallo,
ich war ein paar Tage zum Seminar und konnt mich von dort leider nicht mit meinem BN + PW einloggen. Auch jetzt klappt es nicht mehr, deswegen habe ich einen leicht abgewandelten Benutzernamen.
Vielen Dank Tinchen für Deine Antwort. Ach, wenn es denn doch nur so einfach wäre, dann wäre ich überglücklich. 
Mein Sohn hat nun endlich vom AG die Bescheinigung für das AA erhalten, die für die Kindergeldkasse fehlt leider noch.
Nach dieser Bescheinigung hat er für die Monate
Januar bis 21.7.2011 € 5.758 brutto erhalten, zzgl. 400 € Einmalzahlung für die bestandene Prüfung. Die wird aber erst im August bezahlt, wenn er bereits arbeitslos gemeldet ist.
Für die Zeit 22.7. bis 04.09. wird er sich arbeitslos melden, wobei ich davon ausgehe, dass er gar kein ALG bekommt, da ja die 400 € Prüfungsprämie erst im Aug. gezahlt werden und er soundso nur knapp 320 € ALG bekommen würde.
Ab 05.09. ist mein Sohn nur noch Schüler ohne Einkommen.
Ich drehe mich einfach im Kreis und meine Angst ist immer noch, dass er in den 7 Monaten vielleicht doch schon zu viel verdient hat und ich womöglich das Kindergeld zurückzahlen muss. Oder sehe ich einfach zu viele weiße Mäuse?
Ich habe mal folgende Rechnung aufgemacht:
€ 5.758 für Jan. bis 21.07.
€ 400 Prämie für die bestandene Prüfung
€50,00 EZ im Januar
ergibt € 6.208
abzgl.
€ 1.240 = 20 % Soz. Vers. Beiträge
€ 536 = anteilige Werbungskosten
macht anrechenbares Einkommen in Höhe von € 4.432.
Wir lägen somit also knapp unter der Einkommenshöhe von € 4.662 für 7 Monate (8004:12x7).
Bitte, kann sich das jemand von Euch mit mehr Ahnung als ich ansehen und mir mitteilen, ob ich falsch oder richtig liege?
Herzlichen Dank und viele Grüße von der
Uebermutter