Hallo,
vielleicht hilft es dir weiter
Da Studenten i.d.R. einen Anspruch auf BAföG haben, ist der Anspruch auf Wohngeld zunächst grundsätzlich ausgeschlossen, d.h. es ist vollkommen egal, ob BAföG beantragt wurde oder nicht (z.B. weil das Einkommen der Eltern zu hoch ist).
Wohngeld kann also in folgenden Fällen beantragt werden (da kein Anspruch auf BAföG):
es liegt keine dem BAföG unterliegende förderungswürdige Ausbildung vor
Wohngeld kann beantragt werden, wenn das BaföG ausschließlich als Darlehen gewährt werden kann
die Altersgrenze für die Ausbildungsförderung wurde überschritten
der Zeitraum der Förderung durch das BAföG ist abgelaufen
Abbruch der Ausbildung oder Fachrichtungswechsel ohne wichtigen Grund
eine weiterführende Ausbildung nicht durch das BAföG abgedeckt wird
bei Überschreitung der Förderungshöchstdauer, wenn keine weitere Förderung dem Grunde nach gegeben ist
die Leistungsnachweise für das BAföG nicht erbracht wurden
Wohngeld können Studenten außerdem jedoch trotzdem beantragen, wenn nur ein Mitglied des Haushaltes dem Grunde nach kein Anspruch auf BAföG hat. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn ein Studentenpaar ein gemeinsames Kind hat. In diesem Fall haben beide Studenten jeweils keinen Anspruch auf Wohngeld. Da jedoch das Kind nicht studiert und keinen BAföG-Anspruch hat, kann dieses Paar Wohngeld beantragen.