Folgende Situation besteht:
Sohn, 26 Jahre alt, wird im September 27 Jahre.
Derzeit: Studium der Betriebswirtschaftslehre im 6 Semester
Vorher: Ausbildung zum Industriekaufmann (erfolgreich abgeschlossen)
Schule: Abitur im Sommer 2004
Besteht weiter ein rechtlich begründeter Anspruch auf Kindesunterhalt des Vaters??