Hallo,
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Die Formel stimmt schon (wäre auch blöd, wenn ich auf meiner eigenen Seite falsche Infos schreibe), ist aber nicht unbedingt für Studenten anwendbar.
Das konnte ich natürlich nicht wissen. Aber inzwischen habe ich ja das Vorgehen bei der Mindesteinkommensermittlung grob verstanden. Wird nicht weiter entscheidend sein.
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und es gibt wenige Länder, die das nicht so sehen.
Dann kann man ja nur hoffen, dass man am richtigen Ort wohnt. Ansonsten werde ich aber Einspruch einlegen. Würde in dem Fall anregen, sich über eine einheitliche Regelung und eine eindeutige Verwaltungsvorschrift Gedanken zu machen. Auch wenn man da wohl eher auf taube Ohren stoßen wird. Wenn es aber so ist, wie du sagst, ist das kein Zustand den ich einfach hinnehmen möchte. Mag sein, dass dann rauskäme, dass Stipendiaten in vergleichbarer Situation wie ich grundsätzlich kein Wohngeld bekommen - aber auch das wäre gerechter als eine willkürliche Antragsbearbeitung.
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Ach wirklich? Hatte ich gar nicht gewußt! [Sarkasmus off]
Wie du vllt schon gemerkt hast, versuche ich mir mit meinen Beiträgen auch selbst Klarheit zu verschaffen. Das war keine Information mit der ich dich zu einer Erkenntnis führen wollte. Evtl. liest das hier auch mal jemand anders und freut sich über den Hinweis.
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Wie sieht es mit der Krankenversicherung bei Euch aus? Zahlt Ihr oder seid Ihr familienversichert? Wie hoch sind die Abschläge für Strom? Zahlt Ihr Studiengebühren?
Familienversichert, Strom 70 €, keine Studiengebühren.
So mein Stand ist: Mindesteinkommen würde erfüllt sein, relevanter Wohngeldbetrag wäre zu erwarten (Höhe würde ich ja dann sehen). Kommt jetzt nur drauf an worauf das entsprechende Amt vor Ort in Fällen wie meinen so Lust hat, was den grundsätzlichen Anspruch angeht.
Einwände deinerseits, Hoppel?