Hallo und zunächst vielen Dank für die rasche Antwort.
Aufgrung des Wechselmodells zahle ich keinen Unterhalt, da ich genauso den Natural- als auch den Barunterhalt für die Kinder leiste, wie meine von mir getrennt lebende Frau. Beide sind wie gesagt zu etwa 50% bei mir und ihr! Unterhalt brauche ich auch an sie nicht zahlen, da mein Einkommen nicht so hoch ist, als da was für sie übrig bleiben würde(gibt da ja entsprechende Pauschalen, die ich von meinem Gehalt abziehen konnte(Fahrtkosten etc.))
Ich finde es einfach dreist, dass sie das gesamte Geld für sich beansprucht. Gibt es da rechtliche Grundlagen, ob in dem Fall beide Anspruch haben?? Ich habe gelesen, dass beide Anspruch auf das Kindergeld haben.
Da sie aber seit 09/2010 beide Kindergelder für sich beansprucht, wäre sie mir gegenüber zur Rückzahlung eines Kindergeldes für die entsprechenden Monate verpflichtet, oder??