Wenn ich schreibe:
Im Übrigen ist es für mich ohnehin nicht nachvollziebar, dass weitergeleitetes Kindergeld im Rahmen der Einkommensanrechnung anders behandelt wird (nämlich als Unterhalt), als direkt durch die Kindergeldkasse gezahltes Kindergeld, welches generell keine Einnahme darstellt.
meine ich damit die unterschiedliche Behandlung von KG, welches meine Eltern an mich weiterleiten und KG, welches direkt an mich durch die Kindergeldkasse ausgezahlt wird (durch Abzweigungsantrag).
Der einzige Unterschied zwischen beiden ist der Weg der Zahlung über das Konto meiner Eltern (im ersten Fall).
Aus Kindergeld, welches laut WoGG kein Einkommen ist, wird so auf das Jahreseinkommen anrechenbarer Unterhalt, obwohl es sich um dieselbe Leistung aus demselbem Grund und in derselben Höhe handelt.
Vielleicht gibt es einen rechtlich vernünftigen Grund dafür, mit ist jedenfalls keiner bekannt.
Vielen Dank.
B