Das Problem ist, dass mir die Rückzahlung von meiner Vorausleistung abgezogen wurde.
Das heißt für das Studentenwerk ist die Sache wohl erledigt und mir fehlen 2.000 Euro.
Beiträge von BastianH
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In den Anträgen muss er ja sein Einkommen schätzen, dort gibt er zu wenig an, so dass ich mehr von Bafög-Amt, als von ihm bekomme.
Nach Einreichen des Steuerbescheides ist dann jedes mal ne Rückzahlung fällig. -
Und gleich noch ein Problem:
Weil mein Vater bei den ganzen Formularen gerne mal zu seinem Gunsten schätzt, kommen immer wieder Rückzahlungen zu stande.
Nun weigert er sich aber, diese zu bezahlen. Was kann ich da machen?Dankeschön
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Hallo,
hab da mal ne Frage.
Bin im 7. Semester und jedes Semester wars nen Kampf aufs neue, bis mein Vater endlich mal seinen Anteil bezahlt hat.
Seit einem Semester bezahlt er gar nicht mehr und hab mittlerweile auch die Vorausleistung vom Bafög-Amt bekommen.Nun sagt man Vater, er müsse mir gar nicht bezahlen, was das Bafög-Amt ausrechnet, sondern es richtet sich nach den Düsseldorfer Tabellen:
ZitatIn Deinen Mails verwendest Du immer wieder eine falsche Formulierung, da habe ich Dich schon darauf aufmerksam gemacht: Das BAFÖG-Amt entscheidet
NICHT, was Du von mir bekommst. Das ist nicht meine Ansicht, sondern das ist die Realität.Der formale Anspruch richtet sich nach den "normalen" Regeln des Unterhaltsrechts. Bis inkl. 2009 sind das irgendwas um die 430,- Euro pro Monat als maximaler (!) Betrag, der Dir formal zusteht. Das kannst Du auch gern nachlesen, das ist in sog. "Düsseldorfer Tabellen" für
jeden einsehbar.Stimmt das?
Ich bin immer davon ausgegangen, er ist dazu verpflichtet mir die Summe zu bezahlen, welche auch das Bafög-Amt für ihn ausrechnet.