Kinderbetreuungszuschlag - Überzahlung

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  • Hallo.
    Mein Expartner und ich studieren und haben ein gemeinsames Kind. Wir leben seit mehreren Jahren in getrennten Wohnungen und studieren an verschiedenen Unis. Unser Sohn lebt abwechselnd bei uns. Wir erziehen ihn zu gleichen Zeitanteilen.
    Nun ist der Bafögsachbearbeiterin meines Expartners aufgefallen, dass wir zweimal den Kinderbetreuungszuschlag gewährt bekommen haben. Wir hatten beide seit jeher die Anträge ausgefüllt und Bafög inklusive des Betreuungszuschlages gewährt bekommen.
    Nun sorgen wir uns natürlich, welche Forderungen seitens der Bafögämter an uns gestellt werden können.
    Wie gehen die Ämter bei solch einem Sachverhalt vor? Wir haben nichts Falsches angegeben.

  • Wartet einfach die Reaktionen Eurer BAföG Ämter ab.
    Hier wird nicht gefragt, ob- und was Ihr falsch gemacht habt.
    Fakt ist, Ihr habt für zu viel Zuschlag erhalten. Und den wird das BAFöG-Amt zurückfordern. :eek:


    Es wird i.d. Regel eine schriftliche Anhörung erfolgen und danach gibt es den Rückforderungsbescheid.


    Und, die Gesamtrückforderung solltet Ihr Euch teilen. Einige Dich deshalb schon im Vorfeld mit dem Kindesvater darüber, wie Ihr das Geld aufbringt und wer die Überweisung vornimmt.
    Ich würde sogar versuchen, eine Ratenzahlung zu vereinbaren.
    Einer von Euch sollte dann die ggf. ratenweise Rückzahlung übernehmen; der Andere soll schriftlich seinen Zahlungswillen erklären.


    Doch das macht Ihr schon.
    Die Prügelstrafe etc. gibt es nicht mehr; bei den BAföG-Ämtern gibt es auch nette Leute!:o


    franjo

  • Hallo Franjo,


    vielen Dank für deine Antwort.
    Ich habe angenommen, dass das BAföG-Amt so einen Betrag insgesamt sofort zurückhaben will und BAföG-Leistungen einstellt, wenn das nicht erfüllt wird.
    Dass Ratenzahlungen möglich sind erleichtert mich erstmal.