Unterhaltszahlung bei Arbeitslosigkeit des Vaters?

Das Forum ist INAKTIV
  • - Registrierung nicht möglich
  • - Erstellen von Themen / Beiträgen nicht möglich
  • Hallo,


    ich (20) bin nach dem Tod meiner Mutter im Mai bei meinem Vater ausgezogen und lebe nun mit meinem Lebensgefährten zusammen.


    Bislang habe ich unsere Wohnung nur als Zweitwohnsitz angemeldet, weil mein Vater mir mit Unterhaltskürzungen, Stress etc. gedroht hat (ich weiß, ich hätte dann eine Unterhaltsklage in die Wege leiten können, wollte aber Stress verhindern).


    Mein monatliches Geld setzt sich zusammen aus: Minijob (weit unter der 400-Grenze), Hinterbliebenenrente (keine 100 Euro) und ein Bisschen Unterhalt von meinem Vater + Kindergeld.


    Nun möchte ich aber alles in geregelte Bahnen bringen, da mein Vater und ich uns gar nicht mehr verstehen und ich in meiner Wohnung auch offiziell leben möchte!


    Wie sieht das denn nun aus? Mein Vater ist seit einem Monat Arbeitslos, muss er mir dennoch den Unterhalt zahlen, oder muss ich da direkt zum Arbeitsamt, oder wie läuft das Ganze?


    Ich hoffe, dass mir weitergeholfen werden kann.


    Gruß
    Morgaine


    Edit: Achso, ich bin noch in der Schulausbildung (noch 1 Jahr, danach wohl eine Berufsausbildung)

  • Da Du noch zur Schule gehst kann Dein Vater entscheiden in welcher Form er Dir Unterhalt gewährt. Er kann Dir freie Kost und Logis bei sich anbieten und muss Dir nicht unbedingt Barunterhalt leisten.
    Der Klageweg wird Dir da also nicht wirklich nützen


    Gruss Andy

  • An welche Institution kann ich mich diesbezüglich wenden? Arbeitsamt? Das Jugendamt ist ja nicht mehr zuständig


    Ich kann nämlich aus diversen Gründen nicht mehr bei meinem Erzeuger leben.