Hallo Zusammen,
zum Studienstart unserer Tochter stellt sich für uns Eltern mit dem Bafög Bescheid die Frage was führend ist, der Bedarf lt. Bafög und der ggf hierin enthaltenen Berechnung der Leistungsfähigkeit der beiden Elternteile, oder der Kindesunterhalt für Studenten lt. Dssd Unterhaltstabellen, der ggf. auch diesen ges. Bedarf lt. Bafög übersteigen könnte.
Der max. Bedarf eines Studenten lt. Bafög wird mit max. 670 Euro angesetzt egal wie er sich lt. Bafög Bewilligung aus Förderung, Darlehen und Elternbetrag zusammensetzt. Der Unterhalt in Anlehnung der Dssd Tabelle für studierende Kinder ab 18 mit eigener Wohnung lehnt sich zwar lt. div Anmerkungen an den ges. Bedarf von 670 € an, je nach Kommentar aber dann noch ohne Aufwendungen der eigenen KV/PV und mitunter nach Eltern EK würde dies so den Betrag von 670 Euro + KV/PV ggf. auch noch weiter übersteigen können.
Im Beispiel ergibt sich mit einem Eltern Einkommen nach Stufe 10 ein Kindesunterhalt mit 597 € + 184 € Kindergeld = 781 € zzgl. 73 € KV/PV.
Steht wenn man die Unterhaltsseite betrachtet unserer Studentin nun lt. Bsp. dieser Unterhalt mit 854 € zu oder der Betrag lt. Bafög Bedarf von 670 €?
Danke im Voraus Michael und Familie