Antrag abgelehnt, bei meinen geschwistern alldeirngs nicht ?!

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  • Hallo,


    ich habe ein Problem und zwar habe ich soeben einen Brief erhalten in dem drin steht: "Ausbildungsförderung wird nicht bewilligt, weil der Betrag des anzurechnenden Einkommens und/oder Vermögens den Gesamtbedarf des Auszubildenen übersteigt".


    Gut, dass ein Antrag abgelehnt wird ist ja nicht neues. Wie kann das allerdings sein, dass meine beiden Gewschwister Bafög bekommen (Studieren derzeit beide in Niedersachsen) und ich nicht (1. Semster in NRW).


    Ich selbst habe kaum vermögen also kein Auto, nicht relevantes Geld auf dem Konto etc...


    Könnt ihr mir da vielleicht weiter helfen ?


    MfG

  • Wie hoch ist der Anrechnungbetrag bei Dir?
    Wie hoch ist der Anrechnungsbetrag bei deinen Geschwistern?
    Wie viele Geschwister wurden bei der sog. Aufteilung berücksichtigt?
    Habt Ihr die gleichen Bedarfsätze oder wohnst Du b. d. Eltern und Deine Geschwister nicht?


    Du bist im 1. Semester, Deine Geschwister schon ein wenig weiter, gelle :rolleyes: ?


    Ich tippe darauf, daß bei Deinem BAföG-Antrag die Geschwister nicht berücksichtigt wurden; sprich, dem BAföG-Amt fehlen die aktuellen Semesterbescheinigungen der Geschwister! Die können uns sollten dann unverzüglich nachgereicht werden.
    Event. sollten Deine Geschwister ebenfalls (falls noch nicht erledigt) ebenfalls von Dir eine Semesterbescheinigung bei deren BAföG-Amt einreichen.


    franjo

  • Hallo Franjo, vielen Dank erstmal für deine Hilfe :) ich gehe mal alles Schritt für Schritt durch:


    Wie hoch ist der Anrechnungbetrag bei Dir?
    Ich gehe mal aus du meinst den Gesamtbedarf. Der liegt bei 597 Euro (Grundbedarf:373€ und 224€ für die Wohnung da ich nicht bei meinen Eltern wohne.
    Wie hoch ist der Anrechnungsbetrag bei deinen Geschwistern?
    Dazu kann ich leider zur Zeit nichts sagen werde es aber auf jeden Fall in Erfahrung bringen wenn es möglich und nötig ist.
    Wie viele Geschwister wurden bei der sog. Aufteilung berücksichtigt?
    Auf dem Brief wo alles berechnet steht sehe ich kein Wort von meinen Geschwistern obwohl diese bei dem Bafög-Antrag auf jeden Fall mit drauf standen.
    Habt Ihr die gleichen Bedarfsätze oder wohnst Du b. d. Eltern und Deine Geschwister nicht?

    Ich gehe mal davon aus, dass unsere Bedarfssätze ziemlich gleich sind. Ihre Wohnungen kossten ca genauso viel wie meine (~300 +/- 30 Euro)


    Du bist im 1. Semester, Deine Geschwister schon ein wenig weiter, gelle ?
    Ja ich bin im 1.Semester. Meine beiden Geschwister schon im 4. Ändert das denn etwas ?


    Ich tippe darauf, daß bei Deinem BAföG-Antrag die Geschwister nicht berücksichtigt wurden; sprich, dem BAföG-Amt fehlen die aktuellen Semesterbescheinigungen der Geschwister! Die können uns sollten dann unverzüglich nachgereicht werden.
    Hm das ist ziemlich verwirrend da ich extra persönlich beim Studentenwerk erschienen bin und dort eine Bescheinigung abgegeben habe und die andere via E-Mail nachgereicht wurde (am selben Tag mit Absprache der Sacharbeiterin)


    Event. sollten Deine Geschwister ebenfalls (falls noch nicht erledigt) ebenfalls von Dir eine Semesterbescheinigung bei deren BAföG-Amt einreichen.
    Vor ca 1 Monat haben die schon danach gefragt und diese auch eingericht.



    Ich hoffe ich konnte einige der Unklarheiten beseitigen. Kannst du mir jetzt evtl. sagen, was ich am besten als nächstes tun soll ? Soll ich mit meiner Sacharbeiterin noch einmal darüber sprechen ?

  • Genau, rede mit Deiner Sachbearbeiterin. :)


    Die Höhe der Miete ist unwichtig. Es wird kein gesonderter Mietzuschuss (mehr) gezahlt.
    Also, Ihr habt einen einheitlichen Bedarf von 597 €.
    Ich meinte mit dem Anrechnungsbetrag die Summe, welche Deine Eltern Dir (theoretisch :eek: ) mtl. zahlen können.


    Es müssten somit auch die gleichen Förderungsbeträge errechnet werden.
    Deshalb tippe ich auf "fehlende Kinder" bei den Freibeträgen.
    Somit ist es schon interessant, wie hoch der Anrechnungsbetrag bei Deinen Geschwistern ist.
    Schau Dir den BAföG-Bescheid an. Irgendwo im Bescheid - und zwar dort, wo die Einkommensberechnung ausgedruckt ist - steht die Anzahl der gem. § 11 Abs. 4 BAföG zu berücksichtigenden Kinder/Unterhaltsberechtigte... oder ähnlich.
    Und da müßte die "3" stehen (drei Kinder in förderungsfähiger Ausbildung).


    Sollte es zu kompliziert sein, dann wende Dich vertrauensvoll an Dein STW.



    Viel Erfolg und ein gutes Studium wünscht Dir :)
    franjo

  • Hallo,


    Zitat

    und die andere via E-Mail nachgereicht wurde


    Das könnte schon der Knackpunkt gewesen sein. Niemals solche Unterlagen ausschließlich per Mail senden, bei denen man nie weiß, ob sie den Empfänger erreicht haben oder nicht!!!!!


    Gruß!

  • Ich glaube meine Geschwister wurden doch mit einberechnet. Auf dem Brief steht:


    Anrechenbares Einkommen nach Abzug d. Freibeträge: 2993,78
    hiervon entfallen nach §11 Abs 4
    Auf sonstige Auszubildene (Anzahl: 2) 1995,86
    auf den Antragsteller: 997,92

  • Auf dem Bescheid beträgt das BAföG-Nettoeinkommen nach Abzug des Freibetrages für die Eltern und dem weiteren Abzug von 50 % noch immer 2993,78 €.
    Das bedeutet, daß Deine Eltern über ein mtl. Nettoeinkommen von rd. 7.637,56 € verfügen.


    Wenn dieser Betrag für Dich ein Problem darstellt, dann möchte ich nicht die Probleme ANDERER kennen :rolleyes:


    Das bedeutet, daß der Betrag von 2993,78 € Deinen Eltern für die Versorgung und Unterhaltung ihrer drei Kinder in förderungsfähiger Ausbildung zur Verfügung stehen.
    Und so könnten Deine Eltern - rein rechnerisch - jedem ihrer Kinder mtl. 992,92 € zahlen.


    Natürlich, ich kann mich irren; doch aus Deinen obigen Werten kann ich keinen anderen Unterstützungsbetrag errechnen.
    Eventuell stimmen die eingereichten Einkommensunterlagen nicht?
    Erkundige Dich bei, BAföG- Amt.


    Ach ja, ähnliche Bescheide erhalten Deine Geschwister auch.


    LG
    franjo