Leistungsnachweis zu früh erbracht

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  • Hey,


    ich hätte eine Frage bezüglich des Leistungsnachweises. Ich befinde mich derzeit im 3. Semester und habe die Zwischenprüfung bereits nach dem 2. Semester erbracht. Muss ich diese nun schon als Leistungsnachweis beim Bafög-Amt einreichen? Hat dies Konsequenzen auf die Förderungshöchstdauer? Nicht, dass ich nachher weniger Zeit habe, nur weil ich am Anfang ein bisschen mehr als üblich gemacht habe...


    Greetz

  • Die Hochschule (Prüfungsamt) muß Dir zum Ende des vierten Semesters bestätigen, daß die "üblichen Leistungen von vier Semester" vorliegen.
    Die Studentenwerke haben i. d. Regel keine Auflistung über die geforderten Leistungen (CP).
    Sie verlassen sich auf die Bestätigung des Prüfungsamtes.


    Nicht immer ist die Zwischenprüfung als Leistungsnachweis anzuerkenn.
    So gibt es Studiengänge, welche mehrere Zwischenprüfungen haben.
    Deshalb kann Deine Anfrage nicht mit JA / NEIN beantwortet werden.


    Erkundige Dich beim Prüfungsamt, nur dort kann Dir geholfen werden.