Hey,
ich hätte eine Frage bezüglich des Leistungsnachweises. Ich befinde mich derzeit im 3. Semester und habe die Zwischenprüfung bereits nach dem 2. Semester erbracht. Muss ich diese nun schon als Leistungsnachweis beim Bafög-Amt einreichen? Hat dies Konsequenzen auf die Förderungshöchstdauer? Nicht, dass ich nachher weniger Zeit habe, nur weil ich am Anfang ein bisschen mehr als üblich gemacht habe...
Greetz