Rückwirkend zuwenig Leistungpunkte aufgrund Vertiefungswechsel

Das Forum ist INAKTIV
  • - Registrierung nicht möglich
  • - Erstellen von Themen / Beiträgen nicht möglich
  • Hallo zusammen,


    ich habe ein großes Problem und hoffe, dass vielleicht jemand helfen kann. Ich bin aktuell noch im 4. Semester. Mein Leistungsnachweis konnte ich ohne Probleme einreichen, da ich bis auf eine Prüfung alle vollständig habe. Nun wird ab nächsten Semester eine neue Vertiefung angeboten und diese würde ich gerne belegen, da sie eher meinem Berufswunsch entspricht. Sie wird aber jetzt erst zum ersten mal angeboten. Wenn ich dann wechseln würde, würde die alte Vertiefung aus meiner Leistungsübersicht entfernt und damit hätte ich rückwirkend 10 ECTS-Points weniger zum Ende des 4. SEmesters, was ja aber erst auf dem Leistungsnachweis nach dem 5. Semester ersichtlich ist. Muss ich dann das Bafög zurückzahlen?


    Vielen Dank im Vorraus.

  • ich habe ja auf alle fälle am ende des 5. semesters den entsprecheneden leistungsstand, den ich brauch, da ich zwei kurse in den nächsten semesterferien zusätzlich machen werde.


    das bafög amt sagt, ich soll eine leistungsbescheidaufschub beantragen, aber die chancen sehen nicht gut aus. aber er hatte auch noch nie so einen fall. und er hat meine aktuelle vertiefung, die ich ja belegt und bestanden habe und auch die points dafür auf dem leistungsnachweis ausgewiesn sind, rausgerechnet. somit erreiche ich den notwendigen stand zum ende des 4. semesters seiner meinung nach nicht.


    würde bedeuten, wenn ich wechsel, bekomme ich kein bafög weiter.

  • Genau, kein BAföG mehr.
    Denn hier begehst Du einen Fachrichtungswechsel nach Ablauf des dritten Fachsemesters.


    Mein Tipp: Unterhalte Dich mit Deinem zukünftigen Sponsor und Finanzierer: Deine Eltern!

  • Was möchtest Du wissen? Was ist Dein Problem? :confused:


    Wenn es sich nur um einen Wahlpflichtkurs handelt und es dadurch keine Studienverzögerung gibt, denn verstehe ich Dein Problem nicht.
    Selbst der Wechsel eines Nebenfaches gilt als Fachrichtungswechsel.
    Eventuell hast Du Dein Vorhaben sowohl hier in der Anfangsfrage als auch beim STW ungeschickt oder total unverständlich dargestellt.
    Auch wenn z. B. Studieninhalte erstmals im Laufe des Studiums angeboten werden, ist das kein anzuerkenndenderGrund für einen FRW oder Verschiebung des Leistungsnachweises.


    Und übrigen, Du hast nur angefragt, ob Du das BAföG zurückzahlen mußt, wenn der Leistungsnachweis nicht vorgelegt wird. :confused:
    Also, kläre Dein Studienproblem mit dem Prüfungsamt und dem STW. :rolleyes:

  • Ich versuches es noch mal verständlich, sorry wenn es nicht klar genug rüber kommt. Ist halt auch etwas kompliziert. :-§


    Ich studiere BWL an einer FH. Im 4. und 5. Semester müssen wir aus 9 verschiedenen Vertiefungen mit jeweils 4 Kursen 2 Vertiefungen auswählen. ich habe neben Umwelt auch Marketing belegt. Auf meinem aktuellen Leistungsnachweis zum Ende des 4. Semesters sind alle notwendigen 110 ects-points erreicht, also soweit alles schön. Ich möchte aber Marketing rausnehmen und dafür Dienstleistungsmanagement belegen. Dass heißt, wenn ich nach dem 5. Semester meinen Leistungsnachweis bekomme, steht da Marketing nicht mehr mit drauf und ich habe nur noch 105 ects-point zum Ende des 4. semesters, also zuwenig.


    Meine Frage ist jetzt, was passiert dann? Wird das Bafög dann rückwirkend aberkannt?


    Den notwendigen Stand von 140 ects-points, der zum Ende des 5. Semester notwenig ist, werde ich im 5. Semester ja weiterhin erreichen, weil ich im 5. Semester einfach mehr Kurse belege und damit den Verlust er 5 Points von Marketing ausgleiche.


    Die Vertiefung ist auch kein Nebenfach, sie steht ja nicht mal auf dem Studi-ausweis drauf. Es ist einfach nur ein Wahlpflichtfach.

  • Habe grade noch mal weitergeforscht und was ähnliches gesucht und bin dabei noch auf was anderes gestoßen. Ist es richtig, dass ich diesen Leistungsnachweis nur einmal vorlegen muss? Also wenn ich jetzt alle Punkte zusammenhabe, dann bis zum Ende des Studiums nicht mehr? Weil dann löst sich mein ganzes Problem mal eben in Luft auf.

  • Den Leistungsnachweis mußt Du zum Übergang von vierten ins fünfte Semester vorlegen.
    Und damit hat es sich!
    Also, sichere Dir die Förderung für die Zeit nach dem vierten Semester... und studiere danach streßfrei weiter!
    Wenn solltest Du später mit der Regelstudienzeit nicht klarkommen, könntest Du zur Abschlußförderung immer noch das verzinsliche BAföG-Abschlußdarlehen in Anspruch nehmen.
    Siehst Du, sofort mit klare Angaben und Infos die Fragen stellen (lernt man auch im Studium, gelle :rolleyes: )... und es wird geholfen.


    Ich wünsche Dir ein gutes Studium!