Immobilien + Schulden + Eigennutzung

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  • Hallo Forum,


    zu erst vielen Dank für dieses Forum, konnte mir hier schon sehr viele Fragen beantworten. Alle bis auf Folgende:


    Ich werde dieses Jahr anfangen zu studieren (SW 12) und erfülle die Grundvoraussetzungen für elternunabhängiges BAföG.


    Ich besitze zwei vermiete Eigentumswohnen (insg. ca 100.000€, mit 100.000€ belastet, abgezahlt 1000€, Mieteinnahmen mon. 500€, mon. Rate für Hypothek 400€) und ein Haus in dem ich mit meiner Freundin wohne (Wert ca 100.000€).


    Laut Gesetzestexten, Vwv und Foren sehe ich zwei Möglichkeiten für die BAföG-Sachbearbeiter:


    1. selbstbewohntes Haus nach § 29 Abs. 3 BAföG von der Anrechnung freigestellt, ETW abzüglich Hypothek = 1.000€ Vermögen. Mieteinnahmen werden vermutlich als Einkommen gerechnet (?)


    2. BAföGamt sagt, dass die Grundschuld von den ETW auf das Haus übertragen werden könnte -> Vermögen 100.000€



    Hat jemand Erfahrung mit so einer Konstellation? Was meint ihr, wie würden die Bearbeiter entscheiden?


    Vielen Dank für eure Antworten,


    Frank

  • Das weiß nur der BAFöG-Sachbearbeiter nach Vorlage aller berechnungsrelevanten Unterlagen.
    Dazu zählen u. a. auch die Nachweise der Gebäudeversicherungen.
    Die Beweispflicht liegt bei Dir.


    Deshalb, auf Mutmaßungen hier im Forum zu Entscheidungen beim BAföG-Amt über die Anrechnung Deines Vermögens/Schulden, würde ich mich nicht verlassen und mir keine Hoffnungen machen.
    Gerade die Vermögensanrechnung mit Immobilien etc. ist sehr kompliziert!