Hallo Forum,
zu erst vielen Dank für dieses Forum, konnte mir hier schon sehr viele Fragen beantworten. Alle bis auf Folgende:
Ich werde dieses Jahr anfangen zu studieren (SW 12) und erfülle die Grundvoraussetzungen für elternunabhängiges BAföG.
Ich besitze zwei vermiete Eigentumswohnen (insg. ca 100.000€, mit 100.000€ belastet, abgezahlt 1000€, Mieteinnahmen mon. 500€, mon. Rate für Hypothek 400€) und ein Haus in dem ich mit meiner Freundin wohne (Wert ca 100.000€).
Laut Gesetzestexten, Vwv und Foren sehe ich zwei Möglichkeiten für die BAföG-Sachbearbeiter:
1. selbstbewohntes Haus nach § 29 Abs. 3 BAföG von der Anrechnung freigestellt, ETW abzüglich Hypothek = 1.000€ Vermögen. Mieteinnahmen werden vermutlich als Einkommen gerechnet (?)
2. BAföGamt sagt, dass die Grundschuld von den ETW auf das Haus übertragen werden könnte -> Vermögen 100.000€
Hat jemand Erfahrung mit so einer Konstellation? Was meint ihr, wie würden die Bearbeiter entscheiden?
Vielen Dank für eure Antworten,
Frank