BAföG zurückzahlen ? Reisekosten ? keine Wohnung und zu Hause gewohnt

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  • Hallo liebe Leser und Leserinnen,


    ich wollte mich mal erkundigen wie es aussieht, ob ich mein BAföG zurückzahlen muss, weil ich eventuell zu viel bezogen habe.


    Und zwar folgendes:


    Das 4. Semester besteht bei uns aus einem Praxissemester. Während dieser Zeit habe ich zu Hause bei meinen Eltern gewohnt und meine Wohnung gekündigt. Das Praktikum habe ich dennoch in einem anderem Ort gemacht als ich gewohnt habe und hatte somit 200€ Reisekosten pro Monat. Meine Eltern haben während dieser Zeit mein Kindergeld einbehalten, da ich ja wieder zu Hause wohnte.


    Nun wollte ich mal wissen, ob ich für das halbe Praxissemester einen Teil zurückzahlen muss, da ich ja keine eigene Wohnung mehr hatte oder gleicht sich das mit den Reisekosten aus?!


    Und wenn ich jetzt erneut BAföG beantrage, soll ich die Fahrkarten mitsenden und einen "Mietvertrag", dass ich meinen Eltern etwas zahlen musste für dieses halbe Jahr oder bringt beides nichts?


    Achja, das Praktikum war unbezahlt, falls dies noch wichtig ist.


    Mit freundlichen Grüßen
    dedüm

  • Da kommt schon eine kleine Rückforderung auf Dich zu. Leider, doch so steht es im BAföG.
    So wird der Bedarf neu festzustellen: Wohnung... bei den Eltern ./. nicht bei den Eltern. Die Differenz hiervon wäre zu erstatten, solltest Du während der Praktikumszeit den erhöhten Bedarf erhalten haben.
    Außerdem wäre die Ausbildungsvergütung = Praktikumsvergütung (§ 23 Abs. 3 BAföG) - nach Abzug des Arbeitnehmer-Pauschalbetrages - voll anzurechnen.
    Doch wenn Du keine Praktikumsvergütung erhalten hast, dann müßtest Du Dich lediglich auf die Rückforderung vom erhöhten Bedarf einstellen. Härtefallklauseln etc. gibt es hierfür nicht.


    Den Erstattungsbetrag (aus der Rückforderung) kannst Du mit den zukünftigen Förderungsbeträgten verrechnet lassen (also nicht innerhalb von 4 Wochen zahlen).

  • Ah okay, danke.
    Und soll ich dann schreiben, dass ich bei meinen Eltern gewohnt habe und diese dafür mein Kindergeld einbehalten haben? -Weil ein extra Mietvertrag gibt es ja dafür nicht.


    Und als ich nicht bei meinen Eltern gewohnt habe, hatte ich monatlich Miete i.H.v. 170€ zu zahlen und während des Praktikums hatte ich Reisekosten i.H.v. 180€.


    Und werden Vergleichswerte genommen, wenn das BAföG-Amt den Bedarf ausrechnet? Weil du schriebst "Wohnung... bei den Eltern ./. nicht bei den Eltern"

  • Hallo,


    Zitat

    und diese dafür mein Kindergeld einbehalten haben


    Es ist nicht "Dein" Kindergeld. Das KG ist eine steuerliche Entlastung für die Eltern für die Mehrausgaben für im Haushalt lebende Kinder. Solange Du nicht zu Hause wohnst, sind die Eltern verpflichtet, Unterhalt in mindestens der Höhe des Kindergeldes zu zahlen. Wohnst Du bei den Eltern, hast du keinerlei Anspruch auf eine Barauszahlung des KG, da ja dann wieder Mehrbelastungen für die Eltern (z.B. die kostenlose Bereitstellung von Wohnraum oder Verpflegung) entstehen.


    Gruß!

  • Ja ich weiß. Ich meinte damit ja auch nur, dass ich sonst mehr Geld zur Verfügung hätte als sonst.
    Und wie gebe ich das dann an, dass ich während der Zeit meines Praktikums zu Hause gewohnt habe? Reicht ein einfaches Schreiben?

  • Hallo,


    Zitat

    Ich meinte damit ja auch nur, dass ich sonst mehr Geld zur Verfügung hätte als sonst.


    Ich gehe mal nicht davon aus, daß Du Deinen Eltern Miete zahlen und Deine Verpflegung selbst finanzieren mußt. Insofern steht Dir mehr Gald als vorher zur Verfügung, zumal Du ja auch die Mietpauschale für eine nicht vorhandene Miete erhälst.


    Gruß!

  • Na die "Mietpauschale" habe ich ja dann für meine Fahrtkarten genommen, die 10 € "teurer" waren als die Miete dich ich sonst immer bezahlte.


    Und als ich in dem Ort wohnte, wo ich studiert habe, habe ich das KG bekommen aber da war ich dafür ja nicht zu Hause.


    Ich wollte eigentlich auch nur wissen, wie man das dann angibt, dass man zu Hause gewohnt hat ^^

  • Hallo,


    Zitat

    Na die "Mietpauschale" habe ich ja dann für meine Fahrtkarten genommen, die 10 € "teurer" waren als die Miete dich ich sonst immer bezahlte.


    Wie heldenhaft - obwohl Du ja eigentlich hättest wissen müssen, daß Dir die Mietpauschale gar nicht zusteht.


    Im übrigen ist Deine Rechnung auch falsch: die Mietpauschale beträgt 224 €. Deine tatsächliche Miete beträgt nach Deinen Angaben nur 170 €. Du hast also (rechtmäßig, solange mit eigener Wohnung) 54 € mehr für die Miete erhalten, als Du für diese gezahlt hast. Selbst wenn Du nach Einzug bei Deinen Eltern 180 € für die Fahrkarten zahlst, hast Du immer noch 44 € mehr eingenommen als Dir zusteht. Allerdings ist das auch ein Vergleich zwischen Äpfel und Birnen: da Du keine eigene Wohnung und keine eigene Miete hast, steht Dir die Pauschale auch nicht zu. Diesen Nichtanspruch nun mit irgendwelchen Fahrtkosten, die zumindest in diesem Forum keiner nachvollziehen kann, zu "verrechnen" ist nicht gerade, nun ja, zielführend und eher der Versuch, mit ziemlich untauglichen Argumenten eine unberechtigt erhaltene Leistung zu "rechtfertigen". Also doch nichts mit heldenhaft...


    Zitat

    Ich wollte eigentlich auch nur wissen, wie man das dann angibt, dass man zu Hause gewohnt hat


    Indem man angibt, daß man zu Hause gewohnt hat. :confused: Was erwartest Du denn jetzt für eine Antwort für einen recht einfachen Umstand?


    Du kannst da nichts beschönigen oder rechtfertigen oder irgendwelche (Fahrt-)Kosten geltend machen - siehe die Antwort von franjo.


    Gruß!

  • Gut, dass ich gar nicht "heldenhaft" sein wollte. ;)


    Ferner hatte ich nicht die Absicht eine Erörterung über "unberechtigte erhaltene Leistungen" zu beginnen. Diesbezüglich habe ich auch nicht diverse Argumente gesucht, die meinen Sachverhalt rechtfertigen würden. Hätte ich dies dennoch vorgehabt, hätte ich wohl im ersten Beitrag nicht erfragt, "ob ich mein BAföG zurückzahlen muss, weil ich eventuell zu viel bezogen habe." ...da dies ja meine angebliche Hypothese von "unberechtigt erhaltene Leistung zu rechtfertigen" widerlegt hätte.


    Weiterhin weiß ich nicht was grundlegend an der Rechnung 180 - 170 = 10 falsch ist. Rein rechnerisch gesehen, basiert die Gleichung auf einer wahren Aussage -meines Erachtens.
    Du meintest wohl, dass ich den Subtrahend von dem falschen Minuend subtrahiert habe. In diesem Sinne hättest du Recht. Mir war aber nicht bewusst, dass die Mietpauschale 224 € beträgt.
    Ich kenne mich halt nicht mit der Thematik "BAföG" aus. Wäre es doch so gewesen, hätte ich mich wohl nicht an das Forum gewandt.


    Sooo, und bezüglich der Frage "wie man das dann angibt, dass man zu Hause gewohnt hat" hätte es ja sein können, dass da etwas schriftliches von den Eltern erfolgen muss, da das BAföG Amt ja für diverse Sachen einen Beweis verlangt.

  • Deine Fahrtkostenberechnung ist abolut klasse. Nur, was willst Du damit?
    Selbst wenn Du nachweislich Deinen Eltern 250 € Miete (sogar mit Mietvertrag und Überweisungen) gezhalt hättest, dann stände Dir immer noch NUR der "kleine BAföG-Satz" für sog. "Heimschläfer" zu.
    Da kannst Du das Gesetz und die Kostenaufrechnung drehen und wenden... es ist so!:cool:


    Und wie man das dem BAföG-Amt gegenüber angibt?
    Was studierst Du? Natürlich schriftlich!
    Und nicht Deine Eltern sollen DAS schreiben, sondern Du bist der sog. Geschäftspartner des Studentenwerkes und hast mitzuteilen!
    Lediglich zu den Erklärungen auf dem Formblatt 3 (Einkommenserklärungen) sollen und können sich Deine Eltern aktiv werden!


    Trotzdem... was studierst Du? :rolleyes:

  • Nein, ich dachte halt nur bzw wollte wissen, ob Fahrkosten mit einbezogen werden. Dass das nun nicht so ist, ist mir nun auch klar.


    Naja ist ja jetzt auch egal.


    Soziale Arbeit.