Hallo,
ich habe vor nunmehr 15 Jahren ein Darlehn über Meister-BAföG in Anspruch genommen um mich zum Betriebswirt fortzubilden. Kurz nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung wurde ich arbeitslos und habe seither immer nur kurzzeitig Arbeit bei Zeitarbeitsfirmen gefunden. Wegen des geringen Gehalts wurde mir mein Darlehn immer erneut gestundet.
Seit etwa einem Jahr bin ich voll erwerbsunfähig und beziehe eine entsprechende Rente. Diese ist jedoch so niedrig, daß sie vom Sozialamt aufgestockt werden muss. Ich habe deshalb Erlass der Rückzahlung meines Kredits beantragt, jedoch wurde mir weiterhin nur Stundung gewährt.
Da es nunmehr völlig ausgeschlossen ist, daß ich diesen Kredit jemals zurückzahlen können werde, frage ich mich, was daraus werden soll? Solange er nur gestundet ist, fallen ja weiterhin Zinsen an, die Schulden werden also immer mehr.
Hierfür muss es doch eine Regelung geben, schließlich soll einem ja ein solcher Kredit helfen und einem nicht lebenslänglich ruinieren, wenn man erwerbsunfähig wird!
Weiß dazu jemand Rat?