Einkommen Freibetrag Kind

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  • Hallo,


    Ich bin letztes Jahr im März Vater geworden. Um mehr Zeit für mein Kind zu haben, habe ich vor der Geburt ungefähr 700€ verdient und danach ca. 200€. Insgesamt mehr als mit einem 400€ Job, aber da ich ein halbes Jahr einen höheren Freibetrag hatte (Kind) und man mir an der Hotline gesagt hatte, es zähle nur das Gesamteinkommen im Bewilligungszeitraum, sah ich kein Problem.
    Jetzt habe ich eine Rückforderung bekommen.
    Da mein durchschnittliches Einkommen im Monat deutlich über 400€ liegt, muss ich für das erste halbe Jahr (Okt-März) Geld zurückzahlen. In der zweiten Hälfte hingegen nutze ich den zusätzlichen Freibetrag wenig.
    Hat hier jemand ähnliche Erfahrungen gemacht und sich erfolgreich gewehrt oder weiss jemand, wie bei Änderung des Freibetrages im Bewilligungszeitraum das Einkommen dann zu berechnen ist?


    Für Antwort dankbar


    Mugnock

  • Es wird das Einkommen im Bewilligungszeitraum gewertet. Das kann zu einer Überzahlung führen.
    Die Infos der Hotline sind somit OK.
    Erst ab dem "Ereignismonat" wird der Freibetrag für das Kind berücksichtigt.
    Solltest Du z. B. Studiengebühren zahlen müssen, dann finden diese als sog. "Ausbildungskosten" Berücksichtigung.
    Ebenso studienbedingte Werbungskosten, welche jedoch im BWZ entsanden sein müssen (mit Nachweis) und die Pauschale von 920 € übersteigen.


    Es lohnt sich, darüber nachzudenken. :rolleyes: