Bafög plötzlich gesperrt.... o.O

Das Forum ist INAKTIV
  • - Registrierung nicht möglich
  • - Erstellen von Themen / Beiträgen nicht möglich
  • Hallo,


    ich hab folgendes Problem.
    Habe im April eine Prüfung im 3. Versuch geschrieben & kläglich versagt.
    Darauf hin hab ich als die Ergebnisse draußen waren gleich einen Brief ans Prüfungsamt geschrieben das ich Härteantrag stelle, weil ich ja eigentlich weiter studieren will.... und bis heute kam keine Antwort.
    Da ich schon mit dem Gedanken gespielt habe ein anderes Studium anzufangen, hab ich einfach mal im Studierenden Service Zentrum gefragt wie es aussieht wegen Exmatrikulation und so, weil ich halt noch nix bekommen habe...
    und da hieß es "Sie sind in ihrem Bereich gesperrt, werden aber nicht geext"...
    Darauf hin bin ich zum Bafögamt, wollte eig fragen wie es is wegen Fachwechsel & da hat die gute rausgehört, das ich im April durchgefallen bin & meinte gleich zu mir sie dreht mir den Geldhahn zu & ich muss die 2 Monate jetz mit einem Mal zurückzahlen o.O
    Geht sowas überhaupt?
    Wie dem auch sei, danach war ich im Prüfungsamt & hab gefragt warum ich immernoch nix habe & da meinte die, die hat noch garnix von meinem Prof bekommen & mein Antrag wäre auch nie bei Ihr angekommen :(
    Aber Sie kümmert sich irgendwie darum meinte Sie....


    Jetz meine Frage:


    Darf die Bafögfrau mir das jetz einfach kürzen? Ich bekomm eig den vollen Satz, weil ich ja kein Geld habe (bzw. meine Eltern mich nich unterstützen können) und so da is & ich studier ja immo auch noch weiter und bin auch bis September eingetragen.... ich weiß auch garnich wie ich das zurückzahlen soll..... mein Härtefallantrag läuft halt im moment und.... ich war heute echt baff... als ich das erfahren hab.....


    Danke schon mal im voraus...

  • Zu Deiner Frage bzgl. BAföG kürzen bzw. streichen:
    Nein, das darf sie nicht, sondern sie muß es!


    Die Ausbildung wird nur gefördert, wenn die Leistungen des Auszubildenden erwarten lassen, dass er das angestrebte Ausbildungsziel erreicht. Dies wird in der Regel angenommen, solange der Auszubildende die Ausbildungsstätte besucht und entsprechende Studienfortschritte erkennen läßt. Hierüber sind die nach § 48 BAföG erforderlichen Nachweise zu erbringen.


    Und diese Studienfortschritte hast Du anscheinend nicht erkennen lassen. So hast Du für zwei Monate ungerechtfertigt BAföG bezogen, welches Du erstatten mußt.:(
    Du kannst natürlich - sobald Du den Rückforderungsbescheid hast - einen formlosen Antrag auf Stundung/Ratenzahlung stellen.


    Und auch der Hinweis, daß Du ja weiterhin studierst, bremst das BAföG-Amt nicht.
    Und den Härtefallantrag hast Du beim Prüfungsamt gestellt. Damit hat das BAFöG-Amt nicht zu tun.


    Wurdest Du im alten Studiengang von der Hochschule exmatrikuliert?
    Wenn Du mehr als drei Semester eingeschrieben warst, dann wird es auch mit einer Weiterförderung nach einem Fachwechsel problematisch!:(

  • Hi,


    nein eben nicht, ich bin noch garnicht exmatrikuliert worden & habe von der Uni wegen der 3. verusauten Prüfung auch noch kein Schreiben bekommen... Die meinte das kann noch eine Weile dauern.

  • Studierst Du weiter im gleichen Fach?
    Wer hat Dich darüber informiert, daß Du die Prüfung erneut "versemmelt" hast? Ist das schon offziziell?
    Hast Du einen weitern Versuch?


    Ach ja, die Entscheidung des BAFöG-Amtes bzgl. Zahlungseinstellugn ist OK. Sobald der Rückforderungsbescheid vorliegt, dann kannst Du Widerspruch einlegen (aber begründen) und/oder Stundung oder Ratenzahlung beantragen.

  • Offiziell hab ich noch garnix bekommen, nur mündlich erstmal die Information vom Studierenden Service Zentrum, als ich nachgefragt habe.... aber das weiß die Bafögfrau auch, das ich da noch nix offizielles hab. Naja dadurch das ich noch kein Schreiben bekommen habe, hab ich erstmal weiter studiert... also Praktika etc. Aber die Dame im Prüfungsamt meinte auch, das der Offizielle Wisch halt noch ne ganze Weile dauern kann & ich hab zu Semesterende sicherliche geext werde, weil mein Härtefallantrag mit höchster Wahrscheinlichkeit nicht durchkommen wird....