Hallo zusammen,
ich bin seit 6 Jahren mit meiner Frau verheiratet.
Wir haben ein Kind (11 Jahre).
Nun will sich meine Frau von mir trennen und sich eine Wohnung suchen.
Bis jetzt kommen wir noch gut miteinander aus (hoff, dass das so bleibt) und ich würde sie auch wo es geht unterstützen.
Scheiden wollten wir uns erstmal nicht lassen (geht glaube ich eh erst, wenn wir ein Jahr getrennt sind).
Ich bin ganztags berufstätig, meine Frau hatte vorübergehend immer wieder mal Aushilfsjobs (400,- Euro - Basis) und einmal auch eine Teilzeitstelle, die sie jedoch aufegeben musste, da die Noten unseres Kindes (damals in der 2. - 3. Klasse) absackten.
Nun hat sie gerade die Zusage für einen 400.- Euro-Job bekommen.
Ich hatte die ganze Zeit über Steuerklasse III, sie Steuerklasse V.
Unserem Kind haben wir noch nichts gesagt.
Es kann gut sein, dass das Kind bei mir bleiben möchte.
Soweit die Fakten.
Nun die Fragen:
Falls das Kind bei meiner Frau bleibt:
- ich zahle ihr Unterhalt für das Kind (lt. Düsseldorfer Tabelle abzüglich der Hälfte des Kindergelds?)
- hat meine Frau auch Anspruch auf Unterhalt? wenn ja wieviel? und wie lange?
- wann müssen wir die Steuerklassen umschreiben lassen (ich die I, sie die II?), oder müssen wir die Steuerklassen erst umschreiben lassen, wenn wir uns scheiden lassen?
Falls das Kind bei mir bleibt:
- müsste mir meine Frau dann Unterhalt für das Kind zahlen?
- hat meine Frau auch Anspruch auf Unterhalt, wenn das Kinde bei mir bleibt?
Generell:
Wie schaut es aus, wenn das Kind nach der Schule zu meiner Frau geht (sofern sie nachmittags nicht arbeiten muss) und "nur" abends, zu mir zum übernachten kommt?
Wäre ich dann rechtlich auch "Alleinerziehend"?
Viele Fragen...
Vielen Dank schonmal für eure Antworten.
Gruss
Markus