StudienBAföG jetzt SchülerBAföG?

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  • Hallo, ich bräuchte mal Eure Hilfe.


    Ich bin 24, habe vor 2 Jahren das 1. Semester begonnen, die Fachrichtung lag mir nicht, daraufhin hab ich gewechselt. 2 Semster hab ich dann studiert, abgebrochen weil mir weder Informatik noch Wirtschaft lagen oder jemals liegen werden. Ich habe mich mehr oder weniger zwingen lassen in diese Richtung zu gehen.
    Nun mache ich meine Ausbildung zur Sozialassistentin, habe einen Durchschnitt von 1,2 und mir wurde nun gesagtr nach einem halben Jahr!!! das ich nicht förderfähig sei da ich bereits mein Studium abgebrochen habe ..
    Könnt ihr mir irgendwie weiterhelfen ?
    Bin ich wieder förderfähig wenn ich mein StudienBAföG zurückgezahlt habe ?
    Oder ist der Zug total abgefahren ?


    LG danke im Voraus, Beli

  • Sorry, franjo, hatte folgendes überlesen:


    Zitat

    ... Ich habe mich mehr oder weniger zwingen lassen in diese Richtung zu gehen. ...


    Damit entfällt tatsächlich der Förderungsanspruch.

  • @ Snowblind,
    ich habe nichts überlesen :cool:
    Ob freiwillig oder mit unfreiwillig... beim Fachrichtungswechsel wird dieses nicht berücksichtigt.
    Allenfalls später, wenn z. B. Vorausleistungen beantragt werden sollte... könnte das sog. "Zwangsstudium" interessant werden.
    Fakt ist die Zahl der tatsächlich eingeschriebenen Semester.
    Einfach BAföG beantragen und wenn das BAFöG-Amt eine Begründung wünscht, dann den/die Wechsel kurz begründen.

  • @ Snowblind,
    ich habe nichts überlesen


    Hab' ich auch nicht behauptet ... [Blockierte Grafik: http://www.cosgan.de/images/smilie/froehlich/a010.gif]



    Ob freiwillig oder mit unfreiwillig... beim Fachrichtungswechsel wird dieses nicht berücksichtigt.


    Würde vllt schon. Aber eine Einschreibung unter Androhung von Gewalt o.ä. erscheint mir hier doch sehr unwahrscheinlich ...



    Allenfalls später, wenn z. B. Vorausleistungen beantragt werden sollte... könnte das sog. "Zwangsstudium" interessant werden.


    Vorausleistung? Wenn es schon wegen § 7 Abs. 3 BAföG nicht zur Förderung kommt? Mmmmhhh ... [Blockierte Grafik: http://www.cosgan.de/images/smilie/verschiedene/a020.gif]


    Einen schönen Abend noch!