Freundliches HALLO ins Forum,
habe bei meiner Ehescheidung eine einmalige Zahlung, statt monatlichen Unterhalt erhalten.
Die wird mir nun auf 2 Jahre bei der Wohngeldberechnung angerechnet, beim Finanzamt aber habe ich es im Jahr des Erhalts( 2010) nur versteuern müssen.
Habe mir von einem Teil dieses Geldes einen neuen Bodenbelag verlegen lassen müssen(mit Beleg, also kein Schmu), sodass ich nun nicht mehr die volle Summe zur Verfügung habe und ich somit keine 2, sondern ich die umgerechnete monatliche Summe nur für ca. 1,5 Jahre zur verfügung habe.
Das Amt rechnet aber stur weiter die restlichen 6 Monate , nun den fiktiven Unterhalt, der aber im neuen Bodenbelag steckt, als Einnahme.
Und weil ich diese letzten 6 Monate tatsächlich durch den neuen Bodenbelagzu wenig Geld habe, werde ich von meiner Mutter mit Lebensmitteln unterstützt, die das Amt nun auch noch als Einnahme hinzurechnet und ich nun garkeinen keinen Zuschuss mehr erhalte
Ich dachte das Wohngeld/ Lastenzuschuss sei für Mieter/ Eigentümer in finanzieller Not, aber die tatsächlichen Ausgaben, bzw. Zahlen werden da garnicht berücksichtigt. Ist das korrekt?
Für Infos bereits im Voraus besten Dank an Euch
bobbele