Hallo ich bräuchte eine Info bezüglich Elternunabhängigem-BAföG:
Ich werde im Januar meine 2. Ausbildung beenden und spiele mit dem Gedanken noch zu studieren.
Jetzt die Frage muss der Satz von 120% über dem Höchstsatz im 1. Ausbildungsberuf verdient werden oder gilt in dem Fall die Ausbildungsvergütung der anderen Ausbildung? Die läge von der Höhe ebenfalls dort drüber.
Beide Ausbildungen sind/werden erfolgreich abgeschlossen!
Grüße Philipp