Hallo,
mein Sohn hat im Juni 2011 seine Ausbildung beendet und war danach bei seinem Ausbildungsbetrieb fest angestellt.
Seit September besucht er nun die BOS.
Ist es richtig, dass von 01/2011 bis 06/2011 und von 09/2011 bis 12/2011 Kindergeldanspruch bestand?
Meine Frage ist nun, ob das Einkommen aus den zwei Monaten der Festanstellung beim Kindergeld berücksichtigt wird?
Werden die Fahrten zur BOS mit den einfachen oder tatsächlichen Kilometern berücksichtigt?
Danke für die Antworten.