Hallo!
Ich habe eine Frage und hoffe hier mal Antworten zu bekommen.
Und zwar bekommen meine Tochter und ich derzeit ALG II, da ich schwanger bin und meine Ausbildung (Maler & Lackierer) leider nicht während der Schwangerschaft weiterführen kann.
Nun wäre es ja so, dass ich auch nach der Geburt ALG II bekommen KÖNNTE.
Dies möchte ich aber nicht und habe mal angefangen hin und her zu rechnen.
Wenn ich den Unterhalt + Kindergeld meiner Tochter und den zukünftigen Unterhalt, Kindergeld sowie den Mindestsatz des Elterngeldes zusammenrechne habe ich unterm Strich MEHR wie derzeit mit ALG II + Unterhalt + Kindergeld für ein Kind.
Derzeit bekommt meine Tochter Wohngeld.
Mein Sohn hätte dann ab Geburt auch Anspruch auf Wohngeld.
Nun wurde mir aber gesagt, dass ich für meine Tochter und meine Sohn nur Wohngeld bekommen würde, wenn ich einen Ablehnungsbescheid oder eben einen Bewilligungsbescheid der Arge vorlege.
Ist dem wirklich so? Oder gibt es die Möglichkeit Wohngeld für die beiden zu beantragen OHNE das ich ALG II beantragen muss. Ich würde es zwar bekommen, möchte es aber eigentlich nur sehr, sehr ungern!!!
Hoffe hier kann jemand helfen!
Wenn das zu wirr war bitte nachfragen!