Hallo, meine tochter bezieht schüler-bafög, da sie an einem berufskolleg ihr abitur macht und gleichzeitig eine ausbildung zur gestaltungstechnischen assistentin.
da sie mit dem abi ca.juni 2012 fertig ist, will sie sich sofort um einen studiumplatz bemühen.um allerdings ihren GTA fertig zu machen, müsste sie ab august 3 monate praktikum machen um dann im november die prüfung vor der ihk machen zu können.
dann hat sie aber keine zeit um noch in diesem jahr ihr studium zu beginnen.also will sie die 3 monate nicht machen und würde mit dem abitur aufhören.
muss sie dann das schüler-bafög zurückzahlen?
Schüler-bafög zurückzahlen bei Abbruch?
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Schüler-BAföG ist Zuschuß.
Auch dann, wenn eine Ausbildung abgebrochen wurde. -
...und das heisst?zurückzahlen?sorry, kenne mich damit überhaupt nicht aus.
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Zurück zu zahlen ist es nicht, aber passt auf, dass ihr nicht auffallt (vor allem wenns von Anfang an so geplant war), dann wäre es nämlich zurück zu zahlen.
Aber das ist wieder .... gewusst wie, man zu ner Förderung kommt .... weil nur das Abi wäre nicht förderfähig. -
Zurück zu zahlen ist es nicht, aber passt auf, dass ihr nicht auffallt (vor allem wenns von Anfang an so geplant war), dann wäre es nämlich zurück zu zahlen.
Aber das ist wieder .... gewusst wie, man zu ner Förderung kommt .... weil nur das Abi wäre nicht förderfähig. -
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Oder hier...
Die ursprüngliche Anfrage tendierte in Richtung ... s.o.hier habe ich es etwas auführlicher beantwortet...
http://www.bafoeg-aktuell.de/forum/einkommen-und-vermoegen/8923-abbruch-des-studiums.htmlNun ja, es ist eine kleine Gewissensfrage, wie es weiter gehen soll
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Hallöchen,
das war auf keinen Fall geplant.Wir wussten aber leider nicht, wie der ablauf ist.da meine tochter in diesem bereich nicht studieren will, würde es sich auch nicht lohnen, die ausbildung zu beenden und dann erst im frühjahr 2013 mit dem studium zu beginnen.Also war es nicht wissentlich.