Hallo,
ich habe eine Frage zum Meister-BAföG und der damit verbundenen Vermögensgrenze.
(Bin derzeit schon in der Weiterbildung, Antragsstellung war schon im April...)
Ich habe von meinem Vater zwei landwirtschaftliche Grundstücke geerbt, in Summe ca 4 ha. Meine Mutter besitzt dazu das Nießbrauchrecht und erhält dadurch die Pacht-Einnahmen. (ca 90 Euro/monatlich) Effektiv steht also mein Name im Grundbuch, ich kann aber erst nach dem Ableben meiner Mutter frei darüber verfügen...
Das Land ist derzeit verpachtet und der Vertrag läuft erst in 8 Jahren aus. Der reelle Verkaufswert -der würde Pächter dann "mitverkauft"- ist also momentan lächerlich. Derzeit läuft aber noch vom Amt das Bewertungsverfahren und ich habe die schwere Befürchtung dass die mir das mit mehr anrechnen als ich haben dürfte.
Kann mir dieses Erbe als Vermögen angerechnet werden auch wenn ich keinen Nutzen daraus ziehe? Weiß jemand mehr? Ich sage vielen Dank für alle Antworten!