Hallo allerseits,
meine Frage zur bekannten Problematik Kindergeld und Kindeseinkünfte:
Kann ich von den Einkünften aus einem geringfügig entlohnten Beschäftigungsverhältnis überhaupt Werbungskosten abziehen (also entweder die Pauschale geltend machen oder meine gesammelten Belege)?
Ich habe als SHK gearbeitet und bin damit leicht über die Einkommensgrenze gelangt, habe aber auch Ausgaben gehabt, die genau in das Werbungskostenraster fallen (Laptop, Büroeinrichtung usw.). Nun wüsste ich aber gern, ob ich das tatsächlich als Werbungskosten abziehen "darf".
Im Internet habe ich leider ganz unterschiedliche Informationen gefunden, während die Familienkasse seit Wochen unerreichbar ist und auch nicht auf Emails antwortet.
Falls in diesem Fall keine Werbungskosten geltend gemacht werden können: Kann ich die Büroeinrichtung (Stuhl, Tisch) alternativ auch als besondere Ausbildungskosten geltend machen? Immerhin bin ich hauptberuflich noch immer Studentin. Das würde es ebenfalls rausreißen; um allzu viel Geld geht es ja nicht.
Ich würde mich wirklich freuen, wenn mir hier jemand helfen könnte, damit ich das endlich in Sack und Tüten kriege.
Danke schonmal!