Hallo,
ich braeuchte dringend Eure Hilfe: ich mache momentan ein sechsmonatiges Pflichtpraktikum in London und bekomme 400€ Erasmus SMP Foerderung. Nun habe ich gestern meinen Auslandsbafoegbescheid bekommen, auf dem steht, dass das Erasmus-Stipendium teilweise anzurechnen sei - tatsaechlich haben sie mir ein Einkommen von 100€ monatlich reingerechnet, entsprechend werden mir 86€ abgezogen, was fuer mich in dieser teuren Stadt gerade echt viel ist.
Ist das so richtig? Duerfen die das?
Ich weiss, dass Stipendien nur bis 300€ anrechnungsfrei bleiben, aber gilt das auch fuer EU-Mobilitaetszuschuesse?
Verwaltungsvorschrift zum §21 Abs.4 Nr.2 Buchstabe i) und j) BAföG, Zu Absatz 4 Nummer 2 sagt Folgende Einnahmen sind nicht Einkommen im Sinne des Gesetzes und deshalb nicht auf den Bedarf anzurechnen: i) Mobilitätszuschüsse aus Stipendienprogrammen der Europäischen Union und der Deutsch-Französischen Hochschule.
Was gilt nun??
Vielen, vielen Dnak fuer Eure Hilfe!!
Lisa