Hallo zusammen,
ich bin gerade dabei, den Wohngeldantrag auszufüllen. Dabei habe ich folgenden Fall: Ich habe ein Kleingewerbe mit schwankendem Einkommen. Die Dame bei der Wohngeldstelle hat gemeint, ich solle den letzten Einkommenssteuerbescheid und die Einnahmen-Überschussrechnung bis zum jetzigen Zeitpunkt dieses Jahres einreichen.
Meine Frage hierzu:
Wenn nun ein voraussichtlicher Einkommensbetrag berechnet (bzw. geschätzt) wird, z.B. 400 Euro monatlich, muss ich dann gegebenenfalls Wohngeld zurückerstatten, falls ich diesen Wert überschreite im Bezugszeitraum?
Und andersrum, bekomme ich eine Nachzahlung, falls der Wert zu hoch angesetzt ist und ich weniger verdiene?
Habe darüber leider nirgends eine Antwort gefunden.
Vielen Dank im Voraus für Eure Hilfe!