Hallo,
ich habe da mal eine Frage zum Anspruch.
Ich habe früher eine rein schulische Ausbildung (ohne Praktikum) zum Kaufmann für Bürokommunikation gemacht und elternunabhängiges BAföG erhalten (3 Jahre).
Danach habe ich meine Abi nachgeholt und auch 2 Jahre elternunabhängiges BAföG erhalten.
Zwischendurch hatte ich jetzt für 1 1/2 Jahre einen anderen Job gemacht.
Nun möchte ich eine Ausbildung/Studium zum Kindergärtner (Sozialpädagogen) machen, diese Ausbildung ist wieder rein schulisch (mit Praktikum).
Obwohl ich schon mal BAföG bekommen habe, würde mir jetzt für die neue Ausbildung/Studium zustehen?
Meine Eltern sind geschieden und verdienen kein Geld.
Danke für eine Antwort.