Hallo zusammen,
ich war heute bei der Finanzberatung des Studentenwerks zum Thema elternunabhängiges BAföG und habe eine Frage mitgenommen, die mir dort nicht vollständig klar geworden ist:
Ich war Soldat auf Zeit und habe zum Ende eine einmalige Übergangsbeihilfe (1x.xxx,xx €) nach §12 SVG erhalten. Dieser Betrag soll nach §27 Abs 2 Nr 2 BAföG-Gesetz ZUSÄTZLICH zum "normalen" Freibetrag vom Vermögen unbeachtet bleiben.
Heißt das also, dass ich insgesamt 5200€ + Summe der Beihilfe als Vermögen besitzen kann, ohne dass mein BAföG gekürzt werden würde? Ist ja schon ein recht hoher Betrag insgesamt...
Wie muss der Nachweis korrekt erfolgen? Die Übergangsbeihilfe ist ja mittlerweile auch aufgeteilt (Sparkonto, Investition in Wohnung, teilweise Autokauf).
Gibt es eine zeitliche Grenze zwischen Erhalt der Beihilfe und Beachtung beim BAföG-Antrag (ca. 2 Jahre seit Auszahlung)?
Wie muss man mit dieser Sache bei den Folgeanträgen zum BAföG umgehen? Muss ich diese Summe "aufbrauchen" oder bleibt sie bis zum Ende des BAföG-Anspruchs unbeachtet?
Ihr würdet mir mit ein paar Aussagen dazu sehr helfen! Vielen Dank im Voraus für Eure Antworten.
Gruß, banone