Rentenversicherung und Vermögen

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  • Moin,
    Ich hoffe ihr könnt mir helfen. Also die Situation ist folgende: Ich habe Bafög beantragt und den Bescheid auch schon bekommen, allerdings wurde mir eine flexible Kapitalrentenversicherung als Vermögen angerechnet. Soweit erstmal kein Problem...mein Problem ist jetzt das der Rückkaufwert 2000€ unter dem Wert der eingezahlten Beiträge liegt. Ich bin der meinung mal gelesen zu haben, dass wenn das der Fall ist, die Vericherung anrechnungsfrei bleibt, daraufhin habe ich meine Sachbearbeiterin angesprochen und sie sagte, dass es so nur bei Lebensversicherungen, nicht aber bei Rentenversichertungen sei.
    Meine Frage ist nun, ob das so richtig ist?
    Ich habe noch bis zum 25.8. Zeit Widerspruch einzulegen, würde sich das lohnen? Wenn ja, hat jemand Paragraphen für mich, auf die ich mich berufen kann?


    Viele Dank schonmal im Vorraus,
    Gruß

  • Ich meine, es spielt keine Rolle, ob Lebensversicherung oder Rentenversicherung. In beiden Fällen könnte man sie vor der Auszahlung beleihen oder verkaufen, in der Hinsicht sind also bei de Versicherung gleich.


    Fakt ist, dass der Verkauf unbillig wäre, da der Rückkaufwert unter den eingezahlten Beträgen liegt. Hier solltest du also einen (formlosen) Antrag nach § 29 Abs. 3 BAföG stellen, so dass die Rentenversicherung nicht angerechnet wird. Die Begründung liegt dann darin, dass der Rückkaufswert geringer ist als die eingezahlten Beträge, was für dich eine Härte darstellt.