Hallo.
Habe bis zum 6.Semester Bafög bekommen, und zwar den Höchstsatz. Bin nun im 7. Semester und damit ausserhalb der Regelstudienzeit. Eine Negativbescheinigugn hierüber habe ich bereits vom bafögamt. Kurse habe ich währned des semesters keine mehr besucht und bin deshalb wieder bei den Eltern eingezogen, nun zur Prüfungszeit möchte ich jedoch wieder für 2 Monate in die Wohnung am Studienort ziehen.
Nebenbei möchte ich für die Dauer von 2 Monaten im einem Ferienjob arbeiten gehen. Krankenversicherung (66euro)muss ich auch selber zahlen. Bekomme keinen Unterhalt und hatte ausser Bafög und alten sachen die ich verkauft habe kein Einkommen.
Habe ich Anspruch auf Wohngeld? Und wie wird das mindesteinkommen berechnet? Aus den letzten 12 Monaten (wovon 8 mit bafög waren) oder aus dem was ich in den 2 monaten verdiehne aufs Jahr gerechnet, oder aufs monat gerechnet? Verwirrend dass ganze.
Wohngeld für ehem. bafögbezieher,für 2Monate, Ferienjob?
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Hallo,
was verdienst Du mit dem ferienjob? Wie hoch ist die zu erwartende Warmiete? Soll der Mietsvertrag nur auf die 2 Monate laufen?
Gruß!
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mit dem Ferienjob circa 2600-3000 euro, was allerdings wieder für das ganze Jahr reichen muss. Der Mietvertrag läuft auf 2 monate, 300Euro Warmmiete.
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Hallo,
ich sehe keinen Anspruch auf Wohngeld für Dich allein, da mit einem derart kurzfristigen Mietsvertrag keine Verlagerung des Lebensmittelpunktes plausibel sein dürfte.
Gruß!
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danke für die schnelle Antwort
Und wenn ich nicht auf 2 Monate befristet, sondern fürs erste unbefristet einziehe ? Evtl. bleibe ich auch länger. -
Hallo,
auch dann dürfte mangels ausreichendem Einkommen kein Anspruch vorliegen.
Gruß!
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Zahlen unterhalts zahlungen der eltern und evtl. leihgaben zum einkommen? Was ist mit dem bafög das ich bisher erhalten hatte?
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Hallo,
es interessiert nur die gegenwärtige Situation, womit die bisherigen BaföG-Bezüge ohne Interesse sind. Leihgaben werden i.A. als Unterhalt gewertet. Allerdings war bisher von solchen Leihgaben auch nicht die Rede.
Gruß!