Hallo an Alle, ich brauche dringend Hilfe!
ich wohne in Rheinland-Pfalz und meine Eltern beziehen teils Hartz-iv.
ich habe mein letztes (13.) Schuljahr auf einer Berufsoberschule II jetzt im Juni beendet. Vorher hatte ich eine zweijährige höhere Berufsfachschule absolviert, nachdem ich meinen Realabschluss hatte.
So, ich hoffe ich habs nicht zu kompliziert ausgedrückt.
Daher ich ja auf einer BOS II mein Abi gemacht habe, hatte ich ein Recht auf elternunabhängiges Bafög (hatte das natürlich auch beantragt und auch bekommen).
Jetzt zum Ende des Schuljahres kam das Amt und hat das Bafög zurückhaben wollen, weil meine Eltern noch Hartz-IV beziehen, ich noch bei meinen Eltern wohne und wir somit eine Bedarfsgemeinschaft bilden. Gnädigerweise durften wir oder besser gesagt ich 20% vom Gesamtbetrag behalten. Das waren von den ca. 4200 € etwa 840.
Daher von Seiten des Amtes noch Zahlungen an meine Eltern offen standen wurde das Geld was wir zurück zahlen sollten damit verrechnet.
Nun muss ich zusehen wie ich mein Geld für mein Auslandsjahr zusammenbekomme. Jetzt meine Frage: Ist das rechtlich erlaubt gewesen, was das Amt gemacht hat oder wurden wir übers Ohr gehauen?
Und wenn ich eigentlich doch noch ein Recht auf das Geld habe, habe ich dann jetzt noch eine Chance
es wieder zu bekommen, es ist ja schon August, oder bin ich dafür jetzt zu spät?
Vielen Dank schonmal für die Hilfe,
LG, Nijura