Bafög für Studium nach nicht bestandener Erstausbildung????

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  • Hallo,


    Folgendes:


    Ich begann 2003 eine schulische Ausbildung die theoretisch durch Bafög gefördert wurde, ich bekam aber Unterhalt weil meine Eltern zu viel verdienten.


    Die erste, sowie die einzige Wiederholungsprüfung habe ich nicht bestanden( prüfungsangst, habe immer gutes zeugnis gehabt, aber die Ausbildungsnoten zählen bei der Abschlussprüfung nicht)


    Nun besuche ich ab August ein Kolleg und hole mein Abitur dort nach. Whärend dieser Zeit bekomme ich wohl elternunabhängiges Bafög-->


    --> Oder doch nicht?


    Danach wäre es mein Traum Medizin zu studieren, bzw. überhaupt zu studieren, aber ich weiß nicht, ob ich dann Bafög bekommen würde..


    Hat jemand schon mal so etwas erlebt? Wäre blöd wenn ich jetzt extra endlich mein Abi nachholen darf ( wurde in der 10.JKlasse Gymnasium gedrängt abzugehen von den Eltern obwohl ich in die 11.Klasse versetzt worden wäre)


    --> dann das Studium aber an mangelnder Finanzierung ´nicht geht

  • Wenn es sich tatsächlich um ein "Kolleg" im Sinne von § 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BAföG handelt, bekommst du elternunabhängiges Bafög.
    Wenn du Ort und Namen des Kollegs hier postest, kann ich das gerne überprüfen.
    Für das anschließende Studium dagegen gibt es sehr wahrscheinlich nur elternabhängiges Bafög, das heisst, wenn die Eltern zu viel verdienen, bekommst du nichts.


    Allerdings gibt es die Möglichkeit, Vorausleistungen nach § 36 BAföG zu beantragen, wenn deine Eltern den angerechneten Betrag nicht bezahlen. Dann bekommst du volles Bafög und das Amt holt sich das Geld von den Eltern zurück.

  • Also für das Kolleg müsste ich Bafög bekommen, ist das in Leipzig.


    Aber die Frage ist, ob ich welches bekomme, weil ich schon mal elternabhängiges Bafög theoretisch bekommen hätte...


    Und wenn das Studium danach elternabhängiges Bafög bedeutet( weil ich nie gearbeitet habe und 25 bin) kann ich dann Unterhalt verlangen? Da meine Eltern nie zahlen wollen, und ich muss ja dann auch per Gericht das einfordern...

  • Für den Besuchs dieses Kollegs:
    http://www.leipzig-kolleg.de/
    bekommst du elternunabhängiges Bafög.
    Vielleicht könntest du mal deine schulische Laufbahn posten, einschließlich der Ausbildung,für die du elternanhängiges Bafög bekommen hättest und die du nicht abgeschlossen hast.
    Wenn du nach Erwerb des Kollegs ein Studium anföngst, das deine Eltern nicht finanzieren wollen, kannst du Vorausleistungen nach § 36 BAföG beantragen. Dann bekommst du elternunabhängiges Bafög und du musst auch keinen Unterhalt gerichtlich geltend machen, weil das Bafög-Amt dies für dich übernimmt.