Hallo,
trotz mehrfachen Studiums der Voraussetzungen für BAföG verstehe ich noch immer nicht, wie das Einkommen eingetragen werden muss. Da ich keinen Lohnsteuerjahresausgleich mache, weiß ich nicht, welches das zu versteuernde Einkommen ist. Also konkret: muss das Bruttoeinkommen oder das Nettoeinkommen eingetragen werden? Der BAföG-Rechner zieht ja dann automatisch Steuern und Sozialvers. Beiträge ab?
Weitere Frage: Das Einkommen eines Elternteils hat sich gegenüber dem vorletzten Jahr (Bemessungsgrundlage) drastisch reduziert, so dass er heute nicht in der Lage ist, nach der Berechnung vom vorletzten Jahr Unterhalt zu bezahlen. Wie wird dies berücksichtigt?
Dritte Frage: Da Vermögen angerechnet wird, empfiehlt es sich dann, den Antrag auf mehr als 12 Monate Bewilligung zu stellen, da sich ansonsten die Förderrate zu drastisch reduziert?